Etwa 9.000 Anträge sind unerledigt
Wie in vielen anderen Bereichen unterlagen auch die sozialen Leistungen in den vergangenen Jahren starken Kürzungen. Auch das Pflegegeld wurde stark beschnitten und teilweise erst nach langer Verzögerung überhaupt ausgezahlt. Mit der Folge, dass in den letzten zwei Jahren 2.469 pflegebedürftige Menschen verstarben, ohne je die Hilfen erhalten zu haben, die das Gesetz ihnen zugesteht.
Bei der Beantragung von Pflegegeld wird der Abhängigkeitsgrad der pflegebedürftigen Person von Experten bewertet, um unter Einbeziehung des Gehalts der pflegenden Person die Höhe des Pflegegeldes zu ermitteln. Wie aber auch in vielen anderen sozialen Bereichen verlangsamen Personalmangel und fehlende informatische Möglichkeiten diesen Vorgang. So kommt es nicht selten vor, dass Menschen sterben, ohne je die Unterstützung erhalten zu haben.
Etwa 9.000 Anträge warten auf ihre Bearbeitung. Zwar werden nicht alle Anträge gerechtfertigt sein, doch ist die Warteliste derart lang, dass keine weiteren Personen aufgenommen werden können.
Eine komplizierte Situation, für die von der Regierung ein Sonderposten von 1,9 Millionen Euro verabschiedet werden soll. Von diesem Betrag gehen allerdings schon eine Million Euro an zweihundert Erbengemeinschaften, bestehend aus den Familienmitgliedern der Betroffenen, die zu ihren Lebzeiten nie eine Unterstützung erhalten haben. Wurde der Antrag jedoch abgelehnt, gibt es gar nichts.
Im Schnitt vergehen zwischen Antragstellung und Erhalt des ersten Pflegegeldes 1.244 Tage .
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