Airbnb, HomeAway und Co müssen Daten an den Fiskus weitergeben


Ferienvermieter, die Webportale nutzen, werden ab diesem Jahr durch das Finanzamt identifiziert

Madrid – Internetportale, die sich der Vermittlung von Ferienwohnungen widmen, sind ab dem Juli 2018 verpflichtet, dem Finanzamt alle Daten, die im Zusammenhang mit ihren Vermittlungsaktivitäten stehen, zu übermitteln. So schreibt es der Ministerialerlass, der das neue Modell der Informationserklärung regelt, vor. Betroffen sind alle Websites, die Ferienunterkünfte vermitteln und deren bekannteste Vertreter HomeAway, Airbnb, Wimdu und Niumba sind.

Diese neue Verpflichtung den Finanzbehörden gegenüber wurde im Dezember 2017 vom Finanzministerium verabschiedet. Ab Juli müssen die Betreiber der Vermittlungswebsites für Ferienunterkünfte dem Finanzamt alle drei Monate – im auf das aktuelle Quartal folgenden Monat – Auskunft geben, sodass im Oktober 2018 zum ersten Mal Daten über die Vermietungen, die von Juli bis September getätigt wurden, an die Finanzbehörden weitergeleitet werden müssen. Doch auch die Daten aus dem ersten und zweiten Quartal 2018 müssen dem Finanzamt gemeldet werden, jedoch, im Sinne einer Übergangsregelung, erst am 31. Dezember.

Gefordert sind die Daten des Wohnungseigentümers sowie des Vermieters, falls nicht mit dem Eigentümer identisch, und des Mieters.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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