„Das Gesetz über die historische Erinnerung erscheint mir nicht notwendig.“ So jedenfalls sieht es Antonio María Rouco, Erzbischof von Madrid und Vorsitzender der spanischen Bischofskonferenz.
Der erzkonservative geistliche Würdenträger begründete seine Meinung dahingehend, dass „die Generation, die während des Bürgerkrieges zur Welt kam, dieses Problem nicht an die nachkommenden Generationen vererben“ sollte. Mit dem im Dezember 2007 verabschiedeten Gesetz über die historische Erinnerung hat die sozialdemokratische Regierung einen ersten ernsthaften Schritt zur Aufarbeitung des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur unternommen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]