Oberster Gerichtshof weist Widerspruch der Bank gegen Urteile ab
Der Oberste Gerichtshof hat ein klares Zeichen für den Schutz von Aktionären gesetzt, indem er zwei Urteile der Landgerichte von Oviedo und Valencia bestätigte.
Beide verpflichten das Geldinstitut Bankia dazu, dem jeweiligen Kläger wegen „schwerwiegender Ungenauigkeiten“ in den Informationsunterlagen die Geldsumme, welche dieser beim Börsengang 2011 in Bankia-Aktien investiert hat, zurückzuerstatten. Darüber hinaus wurde auch das Ansinnen der Bank zurückgewiesen, die zivilrechtlichen Klagen der einzelnen Aktionäre auszusetzen, bis der Strafrechtsprozess, der im Zusammenhang mit dem Börsengang beim Nationalen Gerichtshof anhängig ist, abgeschlossen ist.
Dadurch wird für Tausende düpierter Kleinaktionäre der Klageweg weiter geöffnet und die Welle von Schadenersatzklagen, welche auf Bankia zurollt, beschleunigt. Da seitens der Aktionäre bisher schon Klagen im Gesamtwert von über 819 Millionen Euro anstehen, hat die Bank angesichts der Tatsache, dass sie bisher über 90% aller Klagen verloren hat, 1,84 Milliarden Euro für den Ausgleich möglicher Schadenersatzansprüche zurückgelegt.
Bankia ist aus dem Zusammenschluss mehrerer Sparkassen, darunter der Caja Madrid unter der Führung des ehemaligen Wirtschaftsministers und IWF-Chefs Rodrigo Rato entstanden. Die Aktienkäufe zum Börsenstart 2011 sind deshalb anfechtbar, weil die Informationsschrift zu diesem Aktienangebot nicht die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Caja Madrid wiedergab.
Richtungweisendes Urteil
Die beiden Verfahren, die zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes geführt haben, gehen auf die Klagen zweier Ehepaare zurück, die 9.997 bzw. 20.868 Euro in Bankia-Aktien investiert haben. Die beiden zuständigen Landgerichte sahen es als erwiesen an, dass die diesbezüglichen Informationen der Bank in „relevanten Aspekten nicht korrekt und unwahr“ gewesen sind und den „Anschein einer Solvenz erzeugt haben, die in Wirklichkeit nicht gegeben war“. Nach Ansicht der Gerichte ist dieser Umstand unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung des Falles gegeben.
Die valencianische Anwältin Eva María Ruiz, die eine ganze Reihe geschädigter Aktionäre vertritt, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, da es sowohl der Richterschaft als auch den Anwälten für die zahlreichen noch ausstehenden Verfahren Klarheit verschafft. Nun komme es für die Geschädigten darauf an, ihre Klagen noch rechtzeitig einzureichen, bevor die Reklamationsfrist im April oder Mai 2016 abläuft.
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