Brüssel genehmigt spanische Wiederaufbaupläne

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen Foto: EFE

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen Foto: EFE

Zur Überwindung der Auswirkungen der Corona-Krise wurden 10 Milliarden Euro an Hilfsgeldern bewilligt

Madrid – Anfang Dezember hat Brüssel vorläufig eine erste Zahlung von zehn Milliarden Euro an Spanien zum Wiederaufbau nach der Corona-Krise genehmigt, nachdem die Einhaltung von 52 geforderten Verpflichtungen aus dem spanischen Konjunkturprogramm nachgewiesen wurde, wie EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen mitteilte. Die EU-Exekutive bezeichnete die Entscheidung als „einen wichtigen Meilenstein“ bei der Umsetzung des mit 800 Milliarden Euro ausgestatteten Europäischen Konjunkturprogramms. Aus Regierungsquellen verlautet in diesem Zusammenhang, dass Spanien intensiv mit der Kommission und dem Rat zusammenarbeite, um sicherzustellen, dass die Zahlung noch vor Jahresende erfolge.

Spanien und Portugal sind die ersten beiden Länder, denen die EU die Genehmigung für ihre jeweiligen Konjunkturprogramme erteilte. „Dieses Projekt wird die Wirtschaft umgestalten und sie grüner und digitaler machen“, hatte von der Leyen erklärt, als sie im Juni dieses Jahres eigens nach Madrid gereist war, um dem Ministerpräsidenten Pedro Sánchez die Nachricht zu überbringen. Konkret bedeutete das zu dem Zeitpunkt eine erste Zahlung in Höhe von 9 Milliarden Euro, die dem Vorschuss entsprach, der Spanien zustand, weil das Reformpaket zum Wiederaufbau bewilligt wurde.

Nun hat sich Spanien erneut an die Spitze der EU-Partner gestellt und als erstes Land grünes Licht für die Durchführung der Investitionen und Reformen erhalten, zu denen es sich in einer ersten Runde verpflichtet hatte.

Konkret hat Spanien ein Paket von 52 Maßnahmen erfüllt, das hauptsächlich aus Reformen besteht. Dazu gehören Gesetze zum Klimawandel, zur Bildung und zur Telearbeit, Verordnungen zum Existenzminimum und zur Lohngleichheit von Männern und Frauen sowie die Verabschiedung des Digitalisierungsplans für kleine und mittelständische Betriebe.

Als abzusehen war, dass Spanien alle vorgegebenen Verpflichtungen einhalten konnte, beantragte es am 11. November die Auszahlung des Betrags. Die Europäische Kommission hat die Maßnahmen Spaniens geprüft und nach einer „intensiven Zusammenarbeit zwischen den spanischen Behörden und der Kommission“ beschlossen, ihre vorläufige Zustimmung zu erteilen. Die EU-Exekutive hat ihren diesbezüglichen Bericht mittlerweile dem Wirtschafts- und Finanzausschuss des EU-Rates zur Stellungnahme vorgelegt, wofür dieser vier Wochen Zeit hat. Dann erst wird die Kommission endgültig grünes Licht geben und die Auszahlung der Hilfsgelder vornehmen. Die spanische Regierung hofft jedoch, dass diese Fristen verkürzt und die Mittel doch noch vor Ende des Jahres zur Verfügung stehen werden.

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