Demokratie in Geiselhaft


Die geschäftsführende Regierung unter Mariano Rajoy verhinderte per Veto Initiativen der Opposition. Foto: EFE

Das Verfassungsgericht bescheinigte der geschäftsführenden Regierung Rajoy Mitte Februar einen weiteren Verfassungsbruch

Madrid – Schon zum dritten Mal innerhalb von nur drei Monaten wird die Regierung Rajoy, die bis Juni 2018 mangels Mehrheit zur Regierungsbildung geschäftsführend tätig war, vom Spanischen Verfassungsgericht abgewatscht. In dem Urteil vom 18. Februar 2019 bescheinigen die Richter erneut den Bruch der Verfassungsartikel 23.1 und 23.2, die das Recht der Abgeordneten, ihr Amt auszuüben, und das Recht der Bürger, über gewählte Vertreter Einfluss auf die Gestaltung der Politik zu nehmen, garantieren.

Nachdem das Urteil bekannt wurde, äußerte ein Sprecher der Partei Podemos: „Erneut wurde bewiesen, dass die PP das Vetorecht missbraucht und die Demokratie in Geiselhaft genommen hat, um die übliche Klientel zu begünstigen.“

Die PP-Regierung unter der Führung von Mariano Rajoy hatte sich seinerzeit, nachdem sie die absolute Mehrheit verloren hatte, der Kontrolle durch das Parlament entzogen. Zudem funktionierte sie ein Vetorecht, welches sich auf Veränderungen des laufenden Etats bezieht, zum Regierungsinstrument um und unterband mit über fünfzig Vetos alle Gesetzesinitiativen der Opposition. Über das Parlamentspräsidium, das die PP zusammen mit der Partei Ciudadanos kontrollierte, wurde so meist schon die Debatte über einen neuen Gesetzesvorschlag verhindert.

In dem aktuellen Urteil der zweiten Kammer des Verfassungsgerichtes geht es um einen Vorschlag der Partei Podemos zur Änderung der Arbeitsrechtsreform. Die Richter stellen fest, das Veto dürfe nach der Verfassung nur eingesetzt werden, wenn der laufende Haushalt durch die Gesetzesinitiative unmittelbar belastet und dies detailliert begründet werde. Dies habe die PP nicht eingehalten.

Die Gesetzesinitiative von Podemos strebte an, branchenweiten Tarifabschlüssen wieder Vorrang vor innerbetrieblichen Vereinbarungen zu geben. Die PP begründete ihr Veto zu der Debatte über das Thema damit, dass die Reaktion der Unternehmerseite 100.000 neue Arbeitslose produzieren werde, welche die Kassen mit 1,5 Milliarden Euro belasten würden. Jedoch gab sie, wie es in dem Urteil heißt, keine objektive Grundlage für diese Zahlen an, weshalb die geforderten Voraussetzungen für ein Veto nicht erfüllt seien.

Rüge an das Parlamentspräsidium

Richter Pedro González-Trevijano ließ auch das Parlamentspräsidium unter dem Vorsitz von Ana Pastor (PP) nicht ungeschoren. Laut dem Urteil beschränkte es sich darauf, die Begründung als „ausreichend und vernünftig“ zu bezeichnen. Es sei in keiner Weise auf die konkreten Argumente der Fraktion Unidos-Podemos, warum das Gesetzesvorhaben die laufenden Staatsausgaben nicht erhöhe, eingegangen, sondern habe das Veto auf der Basis von abstrakten und formalistischen Kriterien zugelassen und sei somit seiner Kontrollfunktion nicht gerecht geworden.

Das Verfassungsgericht erklärt den diesbezüglichen Beschluss des Präsidiums für ungültig und fordert es auf, einen neuen Beschluss zu fassen, der „respektvoll mit den Grundrechten umgehe“, entschied jedoch nicht, wie von Podemos erhofft, die Gesetzesinitiative direkt zur Debatte zuzulassen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.