Die Rettung des Straßenkarnevals


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Richter hebt einstweilige Verfügung auf und genehmigt das Fest auf der Straße

Am 9. Februar erwachte Santa Cruz aus einem Albtraum. Nur wenige Tage vor Beginn des Karnevals, des international berühmten Carnaval de Santa Cruz de Tenerife, hatte ein Richter eine einstweilige Verfügung gegen das Fest auf der Straße erlassen. Damit wurde der Forderung einer Minderheit – Anwohner eines Wohnhauses in der Calle San José – stattgegeben, die in der Innenstadt wohnt und gegen den lärmenden Straßenkarneval geklagt hatte.

Per Richterbeschluss wurden vorerst alle Veranstaltungen auf der Straße verboten, die nach 22.00 Uhr stattfinden und einen Lärmpegel von 55 Dezibel übersteigen. Das Urteil war ein Skandal. Der Karneval von Santa Cruz ist als Fest von internationalem touristischem Interesse weltbekannt, und die Essenz des Festes sind nun einmal die Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel. Auch auf nationaler Ebene machte das Urteil Schlagzeilen. Sprecher anderer spanischer Städte mit traditionell lauten Festlichkeiten, wie z.B. die Fallas in Valencia, konnten kein Verständnis aufbringen.

Die Stadt Santa Cruz legte umgehend Einspruch ein, und schließlich wurde bei einer wenige Tage später stattgefundenen Verhandlung das Urteil aufgehoben. Der Anwalt der Kläger forderte Polizeischutz, um das Gerichtsgebäude zu verlassen. Davor hatten sich allerdings nur wenige Demonstranten postiert. Das Urteil hatte bei der Bevölkerung eine Welle der Empörung hervorgerufen. Sympathien haben sich weder die Kläger noch deren Anwalt erworben…[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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