Drei Inseln erneut im Teil-Lockdown

Wer zwischen dem 26. März und dem 9. April eine touristische Reise auf eine andere Insel unternimmt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Foto: efe

Wer zwischen dem 26. März und dem 9. April eine touristische Reise auf eine andere Insel unternimmt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Foto: efe

Touristische Reisen nur mit negativem Testergebnis: Regionalregierung schränkt zu Ostern das Reisen auch zwischen den Inseln ein

Kanarische Inseln – Die Regionalregierung hat die Corona-Verordnung erneut geändert und die Inseln in den unterschiedlichen Warnstufen neu geordnet. Zunächst waren in einer Kabinettssitzung am 11. März gesonderte Corona-Beschränkungen für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura beschlossen worden. In der Corona-Ampel, die bislang die Warnstufen 1, 2, 3 und 4 umfasste, wurde eine Art Zwischenstufe mit der Bezeichnung „Nivel de Alerta 2* “ eingeführt. Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura wechselten wegen steigender Infektionsszahlen in diese neu geschaffene Warnstufe 2 mit Sternchen, wodurch unter anderem die nächtliche Ausgangssperre von 23.00 Uhr auf 22.00 Uhr vorgezogen und Treffen im öffentlichen und privaten Raum auf maximal vier Personen beschränkt wurden; Andere Freiheiten blieben erhalten, doch Regierungspräsident Ángel Víctor Torres warnte, dass erst in der Kabinettssitzung vom 18. März entschieden werden würde, welche Maßnahmen für die Osterferien ergriffen werden.
Am 19. März erwachten die Inseln mit der Nachricht, dass Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura ab dem 22. März in Warnstufe 3 wechseln, Lanzarote in Warnstufe 2 übergeht und für La Palma, La Gomera und El Hierro vorerst weiterhin die Warnstufe 1 gilt.
Außerdem traf die Regierung den Beschluss für einen Sonderplan für die Osterzeit. Reisen innerhalb des Archipels sind zwischen dem 26. März und dem 9. April nur eingeschränkt möglich. Erstmals müssen für Reisen zwischen den Inseln dringende Gründe nachgewiesen bzw. ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden.

Corona-Ampel

Sondermaßnahmen zu Ostern

Die von der Regierung für die Osterzeit festgelegten spezifischen Maßnahmen treten um 00.00 Uhr am Freitag, dem 26. März in Kraft und gelten bis 24.00 Uhr am Freitag, dem 9. April. In dieser Zeit gelten, abgesehen von den Einschränkungen der jeweiligen Warnstufe, besondere Einschränkungen auf allen Inseln. Diese betreffen das Reisen und Treffen im öffentlichen und im privaten Raum.

Wer zwischen dem 26. März und dem 9. April mit Flugzeug oder Schiff zwischen den Inseln reisen muss/möchte, ist dazu verpflichtet, das Formular einer sogenannten eigenverantwortlichen Erklärung (declaración responsable) auszufüllen und mit sich zu führen. Das Formular kann über die Website des Kanarischen Gesundheitsdienstes (Servicio Canario de Salud) heruntergeladen werden und soll auch von den Airlines und Schifffahrtsgesellschaften angeboten werden.
Touristische Reisen zwischen den Inseln sind während der Gültigkeit der Sondermaßnahmen nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Neben PCR-Tests sind auch Antigenschnelltests mit einer Spezifität von mehr als 97% und einer Sensitivität von mehr als 80% sowie TMA-Tests (Transcription Mediated Amplification) zulässig. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein, es kann im Original ausgedruckt oder digital mitgeführt werden und muss beim Einchecken vorgelegt werden. Bei der Ankunft am Zielort können die Passagiere jederzeit aufgefordert werden, das Testergebnis vorzulegen.
Von dieser Einschränkung ausgenommen sind Reisen zwischen La Graciosa und Lanzarote, wenn die reisende Person auf einer dieser Inseln ansässig ist.
Reisen ohne Corona-Test sind unter anderem in folgenden Ausnahmefällen möglich, für die ein Nachweis vorliegen muss:
gesundheitliche Gründe bzw. Arzt- oder Krankenhaustermin
Reisen aus beruflichen Gründen
Reisen von Dozenten, Studenten, Lehrer und Schüler zur Teilnahme am Unterricht (gilt für Universität, Schulen, Musikschulen, Akademien und Ausbildungszentren)
Rückkehr zum Hauptwohnsitz
Betreuung von pflegebedürftigen Personen oder Minderjährigen
Wahrnehmung von Bank- oder Versicherungsterminen sowie Gerichtstermine
Erneuerung von Ausweisdokumenten
unaufschiebbare Prüfungstermine
Training oder Teilnahme an Wettkämpfen im nationalen oder internationalen Vereinssport

Kontaktbeschränkungen: Treffen nur zu viert

Außerdem gelten für den Zeitraum 26. März bis 9. April auf allen Inseln bzw. für die Warnstufen 1, 2 und 3 strengere Kontaktbeschränkungen. Geselliges Zusammensein ist während dieser Zeit im öffentlichen Raum – im Freien wie in geschlossenen Räumen – nur noch zu viert erlaubt, wenn es sich um Angehörige verschiedener Haushalte handelt. Im Falle der Warnstufe 4 (in der sich aktuell keine Insel befindet) können sich nur maximal zwei Personen treffen. Im privaten Bereich dürfen nur Personen aus demselben Haushalt zusammenkommen.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt auf Inseln in Warnstufe 1 zwischen 23.00 und 06.00 Uhr und auf Inseln in Warnstufe 2, 3 und 4 zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

Sonderregelungen für die Gastronomie

Im Zeitraum 26. März bis 9. April gelten verschärfte Einschränkungen in der Gastronomie:
In Warnstufe 1 wird die Kapazität in Innenräumen auf 75% gesenkt und die maximale Gästezahl pro Tisch – in Innenräumen sowie auf Terrassen – auf vier beschränkt.
In Warnstufe zwei wird auf Terrassen im Freien die Kapazität auf 75% beschränkt und in Innenbereichen auf 50%. Pro Tisch sind ebenfalls maximal vier Personen erlaubt, an der Theke dürfen höchstens zwei Personen bewirtet werden.
In Warnstufe 3 wird die Kapazität auf Terrassen auf 50% herabgesetzt; Innenräume bleiben für die Bewirtung gesperrt; An den Tischen im Freien dürfen maximal vier Personen zusammensitzen.

Kirchen

Gottesdienste dürfen zwar stattfinden, aber mit Einschränkungen. In Warnstufe 1 dürfen Kirchen bis zu einer Kapazität von 75% besetzt werden, in Warnstufe zwei zu 50% und in Warnstufe 3 und 4 zu 33%. In letzteren Fällen wird empfohlen, Gottesdienste online anzubieten.
Während der Gottesdienste müssen Türen und Fenster geöffnet bleiben, und nach jedem Gottesdienst muss ausgiebig gelüftet werden.
Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen den gültigen Sicherheitsabstand einhalten, und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht. Das Singen bleibt untersagt.

Corona-Zahlen auf den Inseln

Mit Stand 22.3.2021 veröffentlichte das kanarische Gesundheitsministerium folgende Corona-Zahlen für die Region:
Die 7-Tage-Inzidenz wurde mit 67,8 angegeben. Nach Inseln aufgeschlüsselt betrug die 7-Tage-Inzidenz auf Teneriffa 71,58, auf Gran Canaria 72,48, auf Fuerteventura 112,93, auf Lanzarote 27,58, auf La Palma 12,1, auf La Gomera 4,65 und auf El Hierro 9,12.
Die aktuell gültigen Vorschriften und Warnstufen können jederzeit auf der Website www.gobiernodecanarias.org unter „Información Covid 19“ und „Semáforo“ eingesehen werden. Sie werden in der Regel wöchentlich aktualisiert.
Hinweis: Die in der Tabelle aufgeführten „Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19“ sind die generell für die jeweilige Warnstufe gültigen Einschränkungen und können von den Sondermaßnahmen, die während der Osterzeit (26. März bis 9. April) gelten, abweichen.

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