Selbstversuch Spanien
Der beliebte Reisejournalist Andreas Drouve berichtet aus seiner Wahlheimat. Spanische Momentaufnahmen, satirisch verdichtete Essays, skurrile Geschichten und Reportagen. Er schreckt vor keinem Tabu zurück und ist niemandem verpflichtet, keinem Stierzuchtbetrieb, keiner Partei, keiner Fluglinie, nicht einmal dem guten Geschmack. Was als Online-Kolumne begann (www.selbstversuch-spanien. de), erscheint im April 2012 als reich bebilderter Farbband: „Selbstversuch Spanien. Was mir in 52 Wochen alles vor die Hörner geriet“. Seien Sie dabei, wenn Spaniens Wirklichkeit die Klischees übertrifft!
Das nasse Gepäckstück, das keine Gefahr für Spanien war.
Eben hat Post im Kasten gelegen, was mich in Spanien stets mit Freude erfüllt, denn die Zahl der an mich abgeschickten Sendungen übertrifft bei weitem die der angekommenen. Heute ist der Absender ungewöhnlich. »Dirección General de Aviación Civil« steht auf dem Umschlag, die Direktion der Zivilen Luftfahrtbehörde mit Sitz in Madrid. Ich schlitze auf und lese:
»Unsere Prüfung hat ergeben, dass Ihre Reklamation vom 18. September letzten Jahres unbegründet ist. Eine Gefährdung des spanischen Luftraums und der Flugsicherheit hat zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.«
Das Schreiben endet grußlos, meine Erinnerung kommt in Gang.
Rückblende … Bilbao, Flughafen, 18. September. Mit Spaniens bekannter Verspätungsairline lande ich, aus Santiago de Compostela kommend, traditionsgemäß zu spät. Der Himmel ist düster, es gießt in Strömen, Böen peitschen Regenschleier über das Rollfeld. Zwei Handvoll Passagiere und ich verlassen das Flugzeug. Auf dem kurzen Weg zwischen Gangway und Buseinstieg fühlen wir uns bereits durchtränkt. Der Bus nimmt Kurs Richtung Terminal. Nach gut hundert Metern bleibt er aus unerfindlichen Gründen ste-hen und wartet. Zum Zeitvertreib wische ich die beschlagene Scheibe frei, schaue hinüber auf unser Flugzeug und verfolge die Verladeaktion der Gepäckstücke auf den Hänger eines Transporters. Ein einsamer Mann im Overall stemmt sich gegen Wind und Wetter, sein Bewegungsablauf ist fahrig. Es besteht kein Zweifel, dass er so schnell wie möglich ins Führerhäuschen zurückkehren will. Ins Trockene also. Erst als er losfährt, realisiere ich: Das Ge-päck ist vollkommen ungeschützt, die leuchtorange Plastikplane am Ende des Hängers unausgerollt geblieben! Und obenauf liegt mein Koffer! In gemächlichem Tempo hält der Fahrer auf unseren Bus zu, ganz so, als sollten wir die Parade abnehmen. Geistesgegenwärtig fotografiere ich durch das schlierige Fenster. ›Aha, der Beweis!‹, denke ich. Dann verschwindet der Transporter im Regen.
Mein Trolley trieft, wie zu erwarten, vom Gepäckband. Der Blick ins Kofferinnere zeigt, dass es Hemden, Hosen, Dokumente erwischt hat. Schlimmer jedoch ist die Aussicht, jetzt beim Anti-Service-Schalter der Airline vorstellig werden zu müssen. Dort, wo ich sonst nach jedem dritten bis vierten Flug verschwundenes Gepäck reklamiere. Heute ist es da, aber nass bis zum Anschlag. Meine langjährige Erfahrung mit dem Bodenpersonal spanischer Flughäfen hat mich zur Erkenntnis gebracht, dass als Einstellungskriterium zu gelten scheint, einzig Bewerber mit den sauertöpfischsten Gesichtern und den meisten Haaren auf den Zähnen zu beschäftigen. Genau so ein Drachen steht mir nun in Gefechtsabwehr gegenüber. »Die paar Tropfen«, winkt sie ab und reicht mir widerwillig ein Beschwerdeformular. Das Beschwerdeformular, »hoja de reclamaciones«, ist ein spanisches Phänomen. Jeder, der in Dienstleistungen verstrickt ist, muss es vorrätig haben und auf Nachfrage aushändigen. Kneipiers, Hoteliers, Ladenbesitzer, Fluggesellschaften. Man füllt es aus mit Adresse, Datum, Ausweisnummer, dem Grund der Beanstandung. Dann lässt man es stempeln. Heute leiste ich ganze Arbeit, beschreibe akribisch den Vorgang, führe den Fotobeweis zum Wasserschaden ins Feld. Durchschlag eins bleibt bei der Airline, Durchschlag zwei bewahre ich auf, das Original schicke ich tags darauf an die im Vordruck aufgeführte Adresse: Abteilung Industrie, Handel und Tourismus der Baskischen Regierung in Vito-ria. Von dort kommt Wochen später Antwort in ausgefeiltem Behördenspanisch: »Gemäß Artikel 15,3 des Dekrets 317/1996, mit dem die Rechte und Pflichten des touristischen Verkehrsteilnehmers geregelt werden, leiten wir Ihr Anliegen mit der Vorgangsnummer 492456 an die Direktion der Zivilen Luftfahrtbehörde nach Madrid weiter.«
Dort ist der Fall, wie das heute eingetroffene Schreiben belegt, gewissenhaft und bis ins Detail untersucht worden. Zur Erinnerung: »Unsere Prüfung hat ergeben, dass Ihre Reklamation vom 18. September letzten Jahres unbegründet ist. Eine Gefährdung des spanischen Luftraums und der Flugsicherheit hat zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.«
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