Einstweilige Verfügung abgelehnt


Der Oberste Gerichtshof will Tempo 110 nicht kippen

Der Oberste spanische Gerichtshof hat die Anträge von zwei Interessengemeinschaften abgelehnt, die per einstweilige Verfügung eine vorsorgliche Suspendierung der Geschwindigkeitsbegrenzung erreichen wollten.

Madrid – Die Vereinigung DVuelta sowie die Plattform 140 hatten gegen das Königliche Dekret der Regierung geklagt, das am 25. Februar von der Regierung verabschiedet wurde. Es geht um ein umfangreiches Energiesparprogramm, zu dem auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen und Autostraßen auf 110 Stundenkilometer gehört.

Die beiden Interessengemeinschaften hatten mit Recht angenommen, dass eine Entscheidung über ihre Klage erst zu erwarten sei, wenn die Dauer der Geschwindigkeitsbeschränkung, die vorerst bis zum 30. Juni gilt, längst verstrichen sei. Daher hatten sie sich für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung entschieden.

Bei seiner Entscheidung hat der Gerichtshof eingeräumt, dass sein Urteil über die eingereichte Klage mit Sicherheit nach dem 30. Juni erfolgen werde. Das bedeute jedoch nicht, dass eine Entscheidung zugunsten der Kläger an Effektivität verlieren würde. Wenn der Oberste Gerichtshof DVuelta und Plataforma 140 Recht gibt, wären sämtliche verhängten Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretung in den vier Monaten der Laufzeit hinfällig.

Während des ersten Monats von Tempo 110 ging die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Spaniens Autobahnen um 10,4%, auf den Autostraßen um 6,4% zurück. Im Gegensatz zu den Befürchtungen der Automobilclubs ging die Zahl der „multas“ wegen Geschwindigkeitsübertretung um 38% zurück.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.