Möglicherweise hat die konservative Regierung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt
Seit dem 1. Januar verlieren Langzeitarbeitslose, welche alle staatliche Unterstützung ausgeschöpft haben und sich mehr als drei Monate pro Jahr im europäischen Ausland befinden, den öffentlichen Krankenversicherungsschutz.
Madrid/Brüssel – Die Partido Popular (PP), die im Abgeordnetenhaus die Mehrheit hat und das Gesetz Ende vergangenen Jahres durchsetzte, begründete diese Maßnahme mit dem Argument, nach über 90 Tagen außerhalb der Landesgrenzen würde man die Ortsansässigkeit in Spanien verlieren und sei zur Anmeldung im anderen Land verpflichtet, welches die Krankenversicherung zu übernehmen habe. Mit der Maßnahme beabsichtigten die Konservativen eine weitere Entlastung des Staatshaushaltes.
Das neue Gesetz sorgte über die Landesgrenzen hinaus für Proteste, schließlich suchen derzeit viele Langzeitarbeitslose aufgrund der weiterhin schlechten Arbeitsmarktlage nach einer Zukunft im Ausland. Drei Abgeordnete des Europaparlaments – Juan Fernando López Aguilar (PSOE), Willy Meyer (IU) und Raúl Romeva (ICV) – erhoben das Thema auf die höchste EU-Ebene und klagten an, das neue Gesetz treffe insbesondere die jungen Leute, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle ihre Heimat verlassen hätten.
Nun meldete sich die Europäische Kommission mit ernsten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieses Entzugs des Versicherungsschutzes zu Wort. László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, kündigte an, von der Regierung Rajoy eine diesbezügliche Stellungnahme einzufordern, denn die EU-Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme Großbritanniens, Polens und Tschechiens – seien verpflichtet, ihre Gesetzgebung an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu orientieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]