Das Transportministerium kann die Fährunternehmen jedoch nicht zu den Zwischenstopps zwingen
Kanarische Inseln – Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die als Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung deklarierte und somit staatlich subventionierte Fährverbindung zwischen Cádiz und Las Palmas de Gran Canaria bzw. Santa Cruz de Tenerife. Zu Beginn des Verfahrens hatten Politiker von Lanzarote, Fuerteventura und La Palma gefordert, in die Bedingungen auch den Zwischenstopp auf ihren Inseln aufzunehmen. Darauf reagierte das zuständige Ministerium mit der Antwort, man könne die Transportunternehmen nicht zwingen, auch in Lanzarote, Fuerteventura und La Palma anzulegen. Tatsächlich sind die Fährverbindungen zwischen dem Festland und Lanzarote, Fuerteventura bzw. La Palma nicht in dem entsprechenden Dekret von 2009 als Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen deklariert. Doch wie bereits in dem letzten Vergabeverfahren kommt das Transportministerium den drei Inseln und ihren Einwohnern entgegen und hat in die Konditionen des Vergabeverfahrens die Möglichkeit aufgenommen, dass Trasmediterránea nach wie vor auch in Arrecife, Puerto del Rosario und La Palma anlegen kann. Um diese Zwischenstopps besonders attraktiv zu machen, wird dieses Angebot mit 38 der 100 wertenden Punkte des Vergabeverfahrens gewichtet, wie die zuständige Ressortchefin Mercedes Roldós bekannt gab. „Ich bin sicher, dass mit dieser hohen Punktezahl das gefördert wird, was wir alle wollen, nämlich eine bessere Anbindung,“ so die Vertreterin der Zentralregierung auf den Kanaren.
Das Ministerium hat die Subvention zur Abdeckung der Linie zwischen Cádiz und Las Palmas bzw. Santa Cruz um fast 50% auf 2,26 Millionen Euro pro Jahr erhöht, womit den Transportunternehmen der Anreiz gegeben wird, um sich für diese Verbindungen zu interessieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]