Enteignete Hausbesitzer kamen nach 13 Jahren zu ihrem Recht
Ein wohl einmaliges Geschehen in der jüngsten Geschichte der spanischen Demokratie bewegt zurzeit die Gemüter hier auf den Kanaren: Gegen das regionale Parlament wurde per Gerichtsbeschluss eine Zwangsräumung verhängt, die kurzfristig vollzogen werden könnte. Es geht um das Gebäude des kanarischen Parlaments in der Innenstadt von Santa Cruz, das vor mehr als zehn Jahren erweitert worden ist.
Eine umfangreiche Enteignung von Wohnungen und Geschäftslokalen rund um das Parlamentsgebäude waren seinerzeit erforderlich geworden, und wurden per Gesetz durch die damalige kanarische Regierung untermauert.
Nach 13 Jahren haben es die geschädigten Eigentümer erreicht, dass dieses umstrittene Gesetz „Ley Canaria 2/192“, vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Folge davon ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Kanaren, die kurz gefasst besagt, der Sitz des regionalen Parlaments müsse geräumt und an die legitimen Eigentümer zurückgegeben werden, die seinerzeit enteignet worden sind, um das Parlamentsgebäude zu erweitern. Die Regierung, so das Urteil, habe nun zehn Tage Zeit um die nötigen Schritte zu unternehmen und das Urteil zu vollziehen.
Der dreizehn Jahre währende Kampf um Gerechtigkeit umfasst vier verschiedene Phasen:
1. Uneinigkeit unter den verschiedenen Familien, denen die Gebäude in den Straßen Castillo und Teobaldo Power gehörten, die für die Parlamentserweiterung benötigt wurden.
2. Die einstimmige Verabschiedung des kanarischen Gesetzes 2/1992, welches die betroffenen Gebäude Teobaldo Power 5 und Calle Castillo 44 und 46 für eine Enteignung im öffentlichen Interesse bezeichnet sowie das Dekret 143/93 des Ressorts für Wirtschaft und Steuern der kanarischen Regierung, das die Belegung der Gebäude für dringend erklärte.
3. Die Klage der betroffenen Familien gegen dieses Gesetz vor dem Verwaltungsgericht, die später an das Verfassungsgericht weitergeleitet wurde.
4. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das Gesetz 2/1992 für verfassungswidrig zu erklären und damit alle danach durchgeführten Aktionen wie Um- und Ausbau aufzuheben.
Eine offizielle Erklärung der kanarischen Regierung zu diesem heiklen Thema liegt bislang nicht vor, jedoch hagelt es von allen Seiten harsche Kritik. Die Anwälte der Eigentümer haben in deren Namen mitgeteilt, dass sie die sofortige Zwangsräumung betreiben werden, sollte die Regierung versuchen, die Sache durch Einlegung von Rechtsmitteln weiter in die Länge zu ziehen.
Natürlich ist es praktisch unmöglich, die betroffenen Gebäude in ihren alten Zustand zurück zu versetzen – das Parlament wurde unter anderem um einige Etagen erhöht. Es wird also um Geld gehen, um viel Geld, denn der Wert von Immobilien im Zentrum der Inselhauptstadt hat sich in 13 Jahren um ein Vielfaches multipliziert.
„Das kanarische Parlament hat vor zwölf Jahren die Würde des Gesetzes geschändet. Es hat das Gesetz benutzt, um die Bürger ihrer legitimen Rechte zu berauben. Eine absolute Unmenschlichkeit“, wetterte ein Sprecher der Sozialisten. „Der Rechtsstaat funktioniert nach seinem Rhythmus – langsam, aber er funktioniert und es hat sich gezeigt, dass er über genügend Instrumente verfügt, um dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen“.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]