Mitte November wurde im Kanarischen Gesetzblatt BOC die Entscheidung der Regierung veröffentlicht, ein Register für Haustiere einzurichten.
Demnach liegt es in der Verantwortung der Rathäuser, die Datenbanken zu erstellen und zu führen. Die gesetzliche Regelung verpflichtet Eigentümer von Haustieren, diese innerhalb von drei Monaten nach ihrer Geburt bzw. innerhalb eines Monats nach Anschaffung einzuschreiben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]