Der Kanarische Gerichtshof bestätigte das Urteil
Teneriffa – Im August 2015 beobachteten Anwohner der Calle Comodoro Rolín in Santa Cruz, wie einer ihrer Nachbarn eine Tüte in den Biomüll-Container warf, in der sich, wie sich später herausstellte, fünf Welpen der Jagdhunderasse Podenco befanden. Jemand wurde auf das Jaulen der neugeborenen Hundebabys aufmerksam, holte sie aus dem Müll heraus und versuchte, sie mit der Hilfe eines Tierarztes zu retten.
Trotz aller Bemühungen starben die Kleinen im Verlauf der folgenden drei Wochen an den Folgen der Unterkühlung und Dehydrierung, der sie direkt nach der Geburt aufgrund des Handelns des Beschuldigten ausgesetzt gewesen waren.
Es wurde Anzeige erstattet und der Mann wegen Tierquälerei verurteilt. In der Berufung bestätigte der Provinzgerichtshof das Urteil: Neun Monate Haft, ein Jahr Verbot, mit Tieren zu arbeiten und eine Entschädigung von 212 Euro, denn eine weitere Person, die über die sozialen Netzwerke von dem Fall erfahren hatte, half mit, die Kleinen zu pflegen. Dabei entstandene Kosten von 212 Euro, die muss der Verurteilte nun erstatten.
In beiden Verfahren stritt der Beklagte ab, die Welpen in den Müll geworfen zu haben. In der Berufung behauptete er zudem, gar nicht vor Ort sondern in Puerto de la Cruz gewesen zu sein, und er schrieb die Anzeige der schlechten Beziehung zu, die er zu diesem Nachbarn habe.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]