Information zur Ausstellung von Reisepässen


Zum 1. November 2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.

Aufgrund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften wird die Passstelle der Botschaft ab dem 1. November 2007 voraussichtlich für mehrere Monate nur mit eingeschränkter Kapazität arbeiten können. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind hiervon nicht betroffen.

Die Beantragung neuer Reisepässe über die Honorarkonsuln wird bis auf weiteres nicht möglich sein.

Das Konsulat rät, vor dem 15. Oktober 2007 beim Honorarkonsul bzw. vor dem 26. Oktober 2007 bei der Botschaft einen neuen Reisepass zu beantragen, falls Ihr jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft. Wer nach diesen Daten einen neuen Reisepass beantragt, muss mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. In eiligen Fällen wird zunächst nur ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal ein Jahr) ausgestellt werden können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Botschaft in Madrid unter Telefon 91 557 9015 bzw. das deutsche Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria unter Telefon 928 49 18 80 zur Verfügung.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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