Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich
Der Entwurf zur Verschärfung des spanischen Jugendstrafgesetzes hat Ende November mit seiner Verabschiedung im Abgeordnetenkongress eine der letzten Hürden genommen.
Madrid – Justizminister Juan Fernando López Aguilar betonte in diesem Zusammenhang, bei der Verschärfung der Gesetzeslage sei nie das Interesse des Minderjährigen außer Acht gelassen worden, doch erforderten die „neuen Phänomene der Jugendkriminalität eine entsprechende Antwort“. Wobei nicht nur die steigende Präsenz von Jugendbanden, die nach dem Vorbild der in Südamerika so weit verbreiteten Latin Kings und ähnlicher Strukturen, in Spanien Fuß fassen wollen, Auslöser für die Dringlichkeit des neuen Gesetzes war. Auch die stetig steigende Gewalt an den Schulen, hat die Regierung von der Notwendigkeit überzeugt.
Hauptstützpfeiler der neuen Normative ist eine weit härtere Bestrafung mit Freiheitsstrafen, die im Extremfall bis zu zehn Jahre umfassen können.
Des Weiteren wird möglich gemacht, dass Minderjährige, die in einer Jugendstrafanstalt untergebracht sind, automatisch in ein reguläres Gefängnis überwiesen werden können, sobald sie 18 Jahre alt werden. Im Hinblick auf die Gewalt an Schulen, verfügen die Richter nun über die Möglichkeit, Opfer besser zu schützen, indem sie die Täter durch ein Annäherungsverbot von ihnen fernhalten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]