Justizminister plant Strafen für die Medien, die geheime Akten veröffentlichen


© EFE

Debatte über die Grenzen der Informationsfreiheit

Justizminister Rafael Catalá hält es für möglich und für erforderlich, Informationsmedien zu bestrafen, welche Informationen über gerichtliche Untersuchungen veröffentliche, die der Geheimhaltung unterliegen und ihnen auf illegale Weise zugespielt werden.

Bei einem Referat, welches er in Barcelona hielt und in dessen Rahmen er über die Vorverurteilung von öffentlichen Personen befragt wurde, setzte er sich für eine Debatte über die Beschränkung der Informationen ein.

Der Justizminister ist der Meinung, dass man empfindliche Strafen gegen Mitglieder öffentlicher Institutionen wie Staatsanwaltschaft, Finanzbehörde oder Richter verhängen sollte, welche Informationen an die Presse über Fälle „durchstecken“,  deren Untersuchungen noch laufen und die der Geheimhaltung unterliegen. Das entsprechende Gesetz, das bereits existiert, sieht bereits Strafen für derartiges Verhalten vor, wenn es um „Enthüllung von Geheimnissen“ durch Beamte geht.

Was Catalá jedoch im Sinn hat, ist die Bestrafung der Informationsmedien. „Man sollte darüber debattieren, ob Sanktionen gegen die Medien verhängt werden und sie verpflichten sollte, derartige Informationen, die nicht auf legalem Wege übermittelt worden sind, nicht zu publizieren“, erklärte der Minister. „Ich würde dieses Thema nicht anschneiden, wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dass es schlimm ist, wenn die Unschuldsvermutung ständig verletzt wird“.

Auf die insistenten Fragen der Pressevertreter räumte der Minister schließlich ein, dass die Regierung Rajoy keinerlei Pläne hege, um Medien zu bestrafen, und er habe zurzeit auch keinen entsprechenden Fall auf dem Tisch liegen. Tatsächlich denke er lediglich über ein solches Projekt nach, das von Teilen der Gesellschaft und der öffentlichen Institutionen analysiert werden müsse.

Während einer nachfolgenden Debatte, bei der auch der Fall Rodrigo Rato zur Sprache kam, setzte sich Catalá für die Vertraulichkeit von Justizfällen und die Unschuldsvermutung für die betroffenen Personen ein. Auch möchte er eine öffentliche Debatte darüber eröffnen, ob ein Politiker, gegen den eine Untersuchung eingeleitet wurde, seine politische Laufbahn aufgeben müsse.

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