Kanarenregierung beschließt Direkthilfen

Der kanarische Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, um die Ausschüttung von Direkthilfen an Firmen und Selbstständige mit Umsatzeinbußen über 30% zu regeln. Foto: GOBCAN

Der kanarische Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, um die Ausschüttung von Direkthilfen an Firmen und Selbstständige mit Umsatzeinbußen über 30% zu regeln. Foto: GOBCAN

165 Millionen Euro sollen an Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie in den Beherbergungssektor fließen

Kanarische Inseln – Der kanarische Regierungsrat hat eine Gesetzesverordnung erlassen, welche die Zahlung von Direkthilfen in Höhe von insgesamt 84 Millionen Euro an Kleinselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen derjenigen Branchen regelt, die besonders stark durch die Corona-Restriktionen belastet werden. Hinzu kommen 80 Millionen Euro für touristische Beherbergungsunternehmen, deren Vergabekriterien noch näher bestimmt werden müssen.
Insgesamt umfasst der Hilfsplan der Kanarenregierung nicht rückzahlbare direkte Zuwendungen in Höhe von 165 Millionen Euro. Schon im vergangenen Jahr wurden 95,3 Millionen Euro an Direktsubventionen dieser Art bereitgestellt.
Das Ziel dieser Hilfen ist es, die Fixkosten der Firmen und Selbstständigen (Miete, Lizenzrechte, Versicherungen, Wasser, Strom und Telekommunikation) zu finanzieren, die von den Restriktionen betroffen sind bzw. deren Einnahmen wegen der gesunkenen Nachfrage im zweiten Halbjahr 2020 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 30% oder mehr zurückgegangen sind. Die Frist zum Einreichen der Anträge beginnt am 10. März und dauert 20 Werktage an.
Die Mittel dafür sollen am Ende aus dem EU-Aufbaufonds REACT-EU finanziert werden, doch wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen streckt die Kanarenregierung die notwendigen Summen zunächst vor.
Es gibt dabei zwei Arten von Direkthilfen: Eine für Selbstständige ohne Angestellte, diese ist mit 18 Millionen Euro veranschlagt und wird vom Arbeitsamt (Servicio Canario de Empleo) ausgezahlt, die andere mit einem Volumen von 66 Millionen Euro für Firmen und Selbstständige mit Angestellten, die von der Generaldirektion für Wirtschaftsförderung des kanarischen Wirtschaftsministeriums vergeben wird.
Der Berechnung der Höhe der Hilfen, die Schätzungen zufolge zwischen 1.000 und 25.000 Euro pro Empfänger betragen wird, werden drei Kriterien zugrunde gelegt: Erstens eine Fixkostenpauschale, die auf einer Studie an realen kanarischen Firmen beruht und die Bearbeitung der Anträge beschleunigen soll. Als Zweites ist eine Erhöhung des Betrages nach der Zahl der Angestellten (sofern vorhanden) vorgesehen. Drittens wird der Betrag proportional zur Höhe der Einbußen aufgestockt, je höher die Verluste desto höher soll die Direkthilfe ausfallen.
Die Firmen und Selbstständigen müssen eine Erklärung darüber abgeben, dass sie keine Steuer- und Sozialabgabenschulden haben, dass sie noch keine Hilfen mit demselben Zweck erhalten haben, sowie dass die Verbote, die in der Gesetzesverordnung aufgeführt sind, nicht auf sie zutreffen. Des Weiteren muss ein Umsatzausfall von über 30% gegenüber dem zweiten Halbjahr 2019 nachgewiesen werden, eine Aufstellung der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020 von der Seguridad Social und die Anmeldung der Geschäftstätigkeit vorgelegt werden. Die Firmen und Selbstständigen, die Hilfen erhalten, sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit noch mindestens sechs Monate ab der Veröffentlichung der Gesetzesver­- ordnung aufrechtzuerhalten.

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