Kanarische Regierung feilt an „Guachinches“-Verordnung


© Moisés Pérez

Cabildo-Vertreter sprachen sich für Ausdehnung des Ausschankzeitraums aus

Die kanarische Regierung wird den Forderungen der Restaurantbesitzer, Winzer- und Unternehmerverbände nachkommen und eine Verordnung erlassen, um den Betrieb der sogenannten „Guachinches“ rechtlich festzulegen.

Besonders in den Gemeinden im Norden Teneriffas herrscht Unmut über den vermeintlich unlauteren Wettbewerb der als „Guachinches“ ausgewiesenen Kneipen, die wie Restaurants betrieben werden. Bereits im Mai dieses Jahres forderten Vertreter der Gemeinden Los Realejos, La Matanza, La Victoria und La Orotava, des Cabildos und der Verbände Asviten und Apimevo bei einem Treffen mit Vertretern der Regionalregierung den Erlass einer kanarenweit gültigen Verordnung, um klare Verhältnisse zu schaffen (das Wochenblatt berichtete).

Auf Teneriffa gilt bislang eine Verordnung des Cabildos, die unter anderem vorschreibt, dass die „Guachinches“ höchstens drei Monate in Folge geöffnet sein dürfen, um den Wein aus eigenem Anbau zu verkaufen. Dazu dürfen nur drei unterschiedliche Gerichte angeboten werden. Nachspeisen, Kaffee und Erfrischungsgetränke sind tabu. Viele Weinwirtschaften, die mit einer „Guachinches“-Lizenz arbeiten, haben ihre Speisekarte jedoch längst vergrößert, und auch das Getränkeangebot beschränkt sich meist nicht auf das vorschriftsmäßige Minimum von Wein und Wasser.

Im gemeinsamen Einvernehmen mit allen Beteiligten will die kanarische Regierung nun eine Verordnung ausarbeiten. Am 29. Oktober wurde Cabildo- und Gemeindevertretern auf Teneriffa ein Entwurf vorgelegt. Die Regierungsverantwortliche für öffentliche Verwaltung, Carmen Nieves Rodríguez, betonte, dass man offen für Anregungen und Vorschläge sei, denn die Verordnung solle schließlich für alle Seiten zufriedenstellend sein.

Die Gemeindevertreter sprachen sich für eine Ausdehnung des Ausschankzeitraums um maximal zwei auf insgesamt fünf Monate aus.

Die kanarische Regierung will in den nächsten Monaten weiter an dem Entwurf feilen, und es wird damit gerechnet, dass die Verordnung nach der öffentlichen Bekanntmachung und Aushangfrist in etwa einem halben Jahr in Kraft tritt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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