Karussell-Betrug in großem Stil


Betrügerisches Netzwerk soll falsche Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer von über 47 Millionen Euro gestellt haben

Madrid – Eines der größten Betrugsdelikte auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wird in Kürze in Spanien vor Gericht verhandelt. 51 Personen und 134 Unternehmen – darunter eine Tochtergesellschaft der BBVA-Bank – werden beschuldigt, im Rahmen eines Karussell-Betruges das spanische Finanzamt um über 47 Millionen Euro unrechtmäßig zurückerstatteter Mehrwertsteuer betrogen zu haben.

Im Fachjargon der Steuerfahnder ist von Karussell-Betrug die Rede, wenn mehrere Unternehmen sich zu einem betrügerischen Netz zusammenschließen, Lücken im nationalen Mehrwertsteuersystem aus­nutzen und auf ungerechtfertigte Weise die Rückzahlung der Mehrwertsteuer beanspruchen – die jedoch nie eingezahlt wurde.

Gewöhnlich nimmt der Betrugs-Zirkel seinen Lauf, wenn ein Unternehmen mit Sitz in der EU eine fiktive oder mangelhafte Ware an ein Unternehmen in Spanien verkauft. Weil es sich um einen Verkauf innerhalb der EU handelt, fällt keine Mehrwertsteuer an. Bei dem Käufer handelt es sich um ein als „Missing Trader“ bezeichnetes Unternehmen, welches meistens keiner gewöhnlichen Aktivität nachgeht, von Strohmännern geleitet und bei einer Untersuchung sofort aufgelöst wird. Der „Fehlende Händler“ verkauft im Inland die Ware an mehrere zwischengeschaltete Unternehmen weiter. Dabei wird üblicherweise wegen der nun eintretenden Mehrwertsteuerpflicht der Preis erhöht und die Zahlung der Mehrwertsteuer fällig, die jedoch nicht an das Finanzamt überwiesen wird. Schließlich wird die Ware erneut ins Ausland verkauft und beim Finanzamt die – nicht überwiesene – Mehrwertsteuer zurückverlangt.

Auf diese Weise soll ein aus 51 Personen und 134 Unternehmen bestehendes Netz vom spanischen Fiskus 47,3 Millionen Euro ergaunert haben. José de la Mata, Richter am Obersten Nationalgericht, wirft den Beteiligten unter anderem Urkundenfälschung, Steuerbetrug und Geldwäsche vor.

In diesem konkreten Fall wurde die nach Spanien eingeführte Ware als billiges Informatikmaterial minderen Wertes deklariert, um den Zoll und die Mehrwertsteuer möglichst gering zu halten. Bei Ausfuhr in die USA wurde ein erheblich höherer Wert angegeben und eine hohe Mehrwertsteuer zurückverlangt. Den Ermittlungen zufolge existierte die Ware in einigen Fällen tatsächlich, manch­- mal aber auch nicht.

Unter anderem ein Tochterunternehmen der BBVA-Bankengruppe sowie ein Unternehmen, an dem die BBVA und das Energieunternehmen Iberdrola beteiligt sind, sollen in den Skandal verwickelt sein. José

Luis Groba, Präsident der Vereinigung der Steuerprüfer, prangerte an, es handele sich um einen doppelten Betrug, denn zum einen sei nicht die anfallende Mehrwertsteuer überwiesen, zum anderen seien ungerechtfertigt Steuergelder von über 47 Millionen Euro eingenommen worden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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