Haftentschädigung wird mit der Entschädigung der Terroropfer verrechnet
Nur widerwillig hat Spanien das Präzedenz-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Inés del Río umgesetzt und zahlreichen inhaftierten ETA-Terroristen und Schwerverbrechern eine Haftverkürzung zugestanden, die ihnen durch die sogenannte Parot-Doktrin rückwirkend aberkannt worden war (das Wochenblatt berichtete).
Madrid – Eine, einer Terroristin mit demselben Urteilsspruch zuerkannte Entschädigung von 30.000 Euro für die aus der längeren Haftzeit entstandenen moralischen Schäden, wird der spanische Staat jedoch nicht an sie auszahlen. Wie dem Europäischen Gerichtshof aus Spanien mitgeteilt wurde, wird dieser Betrag und auch die 1.500 Euro Prozesskosten stattdessen mit den 1,6 Millionen Euro verrechnet, die der Staat vorgestreckt hat, um die zivilrechtlichen Haftungsansprüche der Opfer und Hinterbliebenen an del Río abzudecken. Der Nationale Gerichtshof hat einen Widerspruch der Anwälte del Ríos gegen die Einbehaltung der Entschädigung zurückgewiesen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]