Knöllchen von der Verkehrsdrohne


Die Guardia Civil setzt landesweit zum ersten Mal auf den Kanarischen Inseln zur Verkehrsüberwachung Drohnen ein. FotoS: EFE

Seit dem 1. August kommen bei der Verkehrskontrolle ferngesteuerte Flugkörper mit hochauflösenden Kameras zum Einsatz

Kanarische Inseln – Die Straßenverkehrsbehörde DGT setzt auf den Inseln bereits Drohnen zur Verkehrskontrolle ein.

In der ersten Augusthälfte wurden Verkehrspolizisten der Guardia Civil auf Teneriffa im realen Einsatz im Umgang mit den beiden Matrice M200-Drohnen der DGT trainiert. Seit Mitte August sammeln die Kollegen auf Gran Canaria erste Erfahrungen mit den neuen Geräten. Ab September sollen beide Provinzen über je eine Drohne für den Einsatz im Straßenverkehr verfügen.

In den ersten Tagen wurde die Drohne auf Teneriffa zur Abschreckung an Problempunkten an den Landstraßen von Los Loros in Arafo und La Chiquita in Guía de Isora eingesetzt, wo sich die Anwohner seit Langem schon illegalen Rennen und Gefährdungen durch unverantwortliche Fahrweise ausgesetzt sehen. Dabei hat die Polizei festgestellt, dass die Autofahrer, sobald sie die Drohne bemerken, deutlich weniger Regelverstöße begehen.

Ansonsten sollen die Verkehrsdrohnen vor allem an der Nord- und Südautobahn eingesetzt werden, sowie in Bereichen, wo verschiedene Arten von Verkehrsteilnehmern – Autos, Motorräder, Fußgänger, Fahrräder, Busse etc. – aufeinandertreffen, wie beispielsweise auf der TF-11 von Santa Cruz nach San Andrés.

Die Drohnen des Typs Matrice M200 kosten 5.000 bis 8.000 Euro. Die rund vier Kilogramm leichten Fluggeräte können bis zu einer halben Stunde in der Luft bleiben, haben eine Reichweite von vier bis sieben Kilometern und können Flughöhen von bis zu fünf Kilometern erreichen, dürfen jedoch nicht über 120 Meter hoch geflogen werden.

Für die Bedienung sind zwei Personen nötig, ein Pilot und jemand, der die Kamera steuert, filmt und Fotos macht. Die Kamera ist mit einem leistungsfähigen Zoom ausgestattet und kann Bilder der Fahrer in den Fahrzeugkabinen aufnehmen.

Die Drohnen sind mit einer Kamera mit leistungsstarkem Zoom ausgestattet, die es ermöglicht, die Fahrer in den Fahrzeugkabinen abzulichten. Zunächst sollen insbesondere Verstöße wie der Gebrauch des Mobiltelefons oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes verfolgt werden. Foto: EFE

Mit der Drohne können Verstöße, wie das Telefonieren mit dem Handy (minus 3 Punkte, 200 Euro Bußgeld) und das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes (minus 4 Punkte, 200 Euro), festgestellt werden. Die Verstöße werden durch das Drohnenteam entweder an einen Streifenwagen weitergegeben, der den Fahrer anhält und über die Anzeige informiert, oder direkt an die DGT weitergeleitet, die daraufhin ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Geschwindigkeitsübertretungen kann die Drohne noch nicht feststellen. Sie soll aber über kurz oder lang mit einem Lasersystem ausgestattet werden, das diese Funktion ermöglicht. Darüber hinaus sollen die Drohnen dabei helfen, Verkehrsunfälle zu rekonstruieren, Großveranstaltungen zu überwachen und in Notfallsituationen, beispielsweise bei starkem Schneefall, eingesetzt werden, um einen Überblick über die Lage zu ermöglichen.

Die Kanaren sind die erste autonome Region, in welcher Drohnen von der DGT zur Verkehrskontrolle eingesetzt werden. Die hier gemachten Erfahrungen sollen später für den Einsatz auf dem Festland genutzt werden.

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