Kronzeugenregelung für Prostituierte


Nach polizeilicher Schätzung werden derzeit mindes­tens 20.000 ausländische Frauen in Spanien gegen ihren Willen prostituiert.

Um den meist aus osteuropäischen Ländern stammenden Frauen zumindest eine Chance zu geben, ihrem Elend und ihren Peinigern zu entkommen, gilt bereits seit dem Jahr 2000 in Spanien für Frauen, die Menschenhändler anzeigen, eine Kronzeugenregelung, die unter anderem beinhaltet, dass sie nicht abgeschoben werden dürfen. Eine Initiative des Gleichstellungsministeriums sieht nun außerdem vor, den Frauen, die bei einer Razzia in einschlägigen Clubs entdeckt wurden, eine 30-tägige Bedenkzeit einzuräumen, bevor sie Anzeige erstatten müssen. Viele von ihnen wagen diesen Schritt nämlich nicht sofort und landen deswegen doch in Abschiebehaft. Während dieser 30 Tage sollen die Opfer an einen ruhigen, sicheren Ort gebracht werden, wo sie unter anderem rechtliche und psychologische Betreuung erhalten. Bis Ende dieses Jahres können Frauenhilfsverbände Verbesserungsvorschläge für die Gesetzesinitiative einreichen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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