Das Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus lehnt die kommerzielle Nutzung ab
Madrid – Ein Unternehmer aus Madrid, Verfasser eines Selbsthilfebuches über erfolgreiche Geschäftgründung, hat beim Marken- und Patentregister die Eintragung des Handelsnamens „Covid-19” beantragt. Hat er mit diesem Ansinnen Erfolg, so könnte ein Heilmittel oder Impfstoff, so er denn gefunden würde, nicht unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, zumindest nicht ohne den Markeninhaber dafür zu bezahlen.
Obwohl der Mann keinerlei Verbindungen zur medizinischen Forschung oder der Pharmaindustrie hat, beruflich ist er im Bereich der Ausbildung von Piloten und Kraftfahrern tätig, hat er einen Tag vor Erkärung des Alarmzustandes, am 13. März, die exklusive Nutzung des Namens für den Vertrieb von Impfstoffen, Hygiene- und Sanitätsprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Desinfektionsmitteln etc. beantragt.
Er ist nicht der Einzige, der die geschäftlichen Möglichkeiten, welche die Pandemie bietet, erkannt zu haben glaubt: Dem Spanischen Patent- und Markenamt liegt auch ein Antrag auf die exklusive Nutzung des Namens Coronavirus für alkoholische Getränke aller Art – außer Bier – vor, sowie ein weiterer für Chemie- und Industrieprodukte, Kosmetika, Parfüm und Pharmazeutika.
Außerdem gibt es eine Spielzeugmarke namens „L@s muñec@s guerrer@s contra el Covid-19” (Kämpfer- und Kämpfe- rinnenpuppen gegen das Covid-19), deren Produkte Puppen sind, die als Ärztinnen und Krankenschwestern gekleidet und mit Masken ausgestattet sind.
Ein weiterer hoffnungsvoller Unternehmer versuchte den Spruch „Stop Covid-19” für den Verkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken sowie den Satz „I survived Covid-19” für Kleidung schützen zu lassen. Auch ein Vertreter eine angeblichen Vereinigung der Covid-19-Opfer hat seinen Hut in den RIng geworfen und will sich diese Bezeichnung als Handelsmarke für ein entsprechendes Merchandising schützen lassen.
Eine Unternehmensgruppe, die sich sonst dem Handel mit gebrauchten Fahrzeugen widmet, will unter der Marke „Free Covid-19 Empresa Certificada” Fortbildungskurse für Gesundheit und Arbeitssicherheit anbieten.
Auch die baskische Regionalregierung befindet sich unter denen, die sich Markennamen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie schützen lassen wollen: Unter der Bezeichnung „Covid-19.eus” sollen zwei Handy-Apps herausgebracht werden.
Die Eintscheidung über alle diese Anträge wird jedoch erst nach Aufhebung der Ausgangssperre fallen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sie positiv beschieden werden, denn das Markengesetz von 2001 schließt Bezeichnungen aus, die „dem Gesetz, der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten zuwiderlaufen”. Die OEPM hat sich schon auf diese Bestimmung berufen, als sie am 25 März die Benennung von alkoholischen Getränken als „Coronavinus” zurückgewiesen hat.
Es „könnte die Gefühle weiter Bereiche der Gesellschaft verletzen, weil versucht wird, durch Wortspiele kommerziellen Gewinn aus einem Virus zu ziehen, das in unserem Land und in der Welt viel Leid verursacht”, erklärte die Behörde, die dem Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus untersteht.