Alberto Garzón, der ehemalige Chef der „Vereinigten Linken“ (IU),
die nun Teil von Podemos ist, wird Minister für Konsum
Madrid – In der kommenden Legislaturperiode wird der Verbraucherschutz eine gewichtigere Rolle spielen als bisher. Nachdem die Koalition aus PSOE und Podemos unter Pedro Sánchez mit einem historisch knappen Ergebnis den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten hat, wurden die künftigen Minister bekannt gegeben.
Alberto Garzón, der frühere Chef der „Vereinigten Linken“, IU, die in Podemos aufgegangen ist, wird an der Spitze des neu zu schaffenden Ministeriums für Verbraucherschutz (Ministerio de Consumo) stehen, eines Ressorts, das bisher dem Gesundheitsministerium unterstand. Das neue Ministerium wird auch für Glücksspiel und Wettbüros zuständig sein. Dieser Bereich wurde bisher vom Finanzministerium beaufsichtigt.
Große Verbraucherschutzorganisationen wie FACUA, OCU, ADICAE und CECU begrüßen diesen Schritt und erhoffen sich davon eine Stärkung der Verbraucherrechte sowie eine Förderung des verantwortungsvollen Konsums.
OCU und FACUA fordern beide, dem Konsum-Ministerium durch eine Änderung des Verbraucherschutzgesetzes die Befugnis zu erteilen, Sanktionen zu verhängen. Diese liegt bisher allein bei den autonomen Regionen, was dem Verbraucherschutz, gegenüber spanienweit operierenden Firmen, wie Banken, Energieversorgern und Telekommunikationsunternehmen, erhebliche Hindernisse in den Weg legt. Nach der gültigen Gesetzgebung müssen, wenn sich die Verbraucher betrügerischen Praktiken durch eines dieser Unternehmen ausgesetzt sehen, siebzehn Verfahren, eines für jede autonome Region, eröffnet werden.
Die OCU fordert zudem, die „geplante Obsoleszenz”, das vom Hersteller beabsichtigte vorzeitige Veralten eines Produktes, zu sanktionieren. Man müsse die Verbraucher über die Lebensdauer des Produkts informieren und effektivere Alternativen begünstigen, um die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Außerdem müssten die Konditionen, unter denen ein Konsument, der aufgrund seiner prekären wirtschaftlichen Lage als besonders gefährdet und schutzbedürftig zu gelten hat, klar definiert werden. Diese Verbrauchergruppe sei unter besonderen Schutz zu stellen.
CECU regt an, das Verbraucherschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die Entscheidungen staatlicher Organisationen, die als Schlichter fungieren, bindend sind. Als Beispiel nennt ein Sprecher der Organisation den Fall eines Flugpassagiers, der wegen Overbooking seinen Flug nicht wahrnehmen konnte. Wenn die Flugaufsicht AENA dem Passagier recht gibt und ihm eine Entschädigung zuspricht, dann kann sich die Fluglinie, weil der Schiedsspruch nicht bindend ist, daran halten oder auch nicht. Im zweiten Fall muss man sein Recht nochmals vor Gericht einfordern.