Europäische Kommission hat Untersuchung gegen die geplante Ölförderung aufgenommen
Wie angekündigt, wehren sich die kanarische Regierung, die Cabildos von Lanzarote und Fuerteventura und diverse Bürger- und Umweltschutzinitiativen weiterhin gegen die geplanten Probebohrungen und eine mögliche Ölförderung vor der kanarischen Küste.
Brüssel – Einige kleinere Erfolge konnten mittlerweile schon verbucht werden.
Ende Juni wurde im offiziellen Gesetzblatt der Europäischen Union bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission eine „große“ Anzahl von Beschwerden gegen die Probebohrungen und die Ölförderung erhalten habe. Aufgrund dessen habe man an die spanische Regierung eine Anfrage gestellt. Madrid solle erklären, wie bei dem Vorhaben die Einhaltung der Europäischen Normen garantiert werden. Insbesondere geht es der Kommission dabei um die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der Fauna und Flora sowie die Einschätzung der Umweltauswirkungen. Bei den von der EU-Kommission angeführten Normen handelt es sich um dieselben, auf die auch Regionalregierung und Cabildos immer wieder hinweisen und die sie als gefährdet ansehen. Diesbezüglich hatten die drei Institutionen schon diverse Berichte von Umweltorganisationen über die reiche Pflanzen- und Tierwelt um und in den geplanten Fördergebieten in Brüssel eingereicht. Kurz darauf leitete die Europäische Kommission eine Untersuchung ein, um nun offiziell die Verletzung von EU-Recht zu überprüfen. Die Zentralregierung solle auf diesem Wege Stellung zur Einhaltung der entsprechenden Normen beziehen.
Am 5. Juli gab die Partei Izquierda Unida Canaria (IUC) bekannt, dass der Oberste Gerichtshof ihre Beschwerde gegen die von der Zentralregierung erteilte Genehmigung für die Probebohrungen angenommen hat (die Beschwerden der Cabildos und der Regionalregierung waren abgeschmettert worden). Als Grund führte die ICU die Verletzung von EU- und nationalem Umweltrecht an und verwies insbesondere, wie die Europäische Kommission, auf die Gefahren für die natürlichen Lebensräume, für die vielen einheimischen und vorbeiziehenden Vogelarten und die reiche Unterwasserwelt.
Am 10. Juli traf sich Paulino Rivero, Präsident der kanarischen Inseln, in Brüssel mit mehreren Abgeordneten des Europäischen Parlaments, mit der Bitte, den Protest gegen die Probebohrungen und die zukünftige Ölförderung vor den kanarischen Küsten zu unterstützen. Rivero argumentierte, ein Großteil der Canarios lehne die Vorhaben strikt ab, und EU-Recht werde verletzt. Er bat die Abgeordneten, die Einhaltung der Europäischen Normen mit Argusaugen zu überwachen und führte erneut die eventuell verletzten Richtlinien zu den Lebensräumen und zu der Einschätzung der Umweltauswirkungen an. In Kürze will die Regionalregierung in Brüssel die offizielle Beschwerde wegen Verletzung des EU-Rechts einreichen.
Derweil gab Sebastián Franquis, Abgeordneter der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) für Las Palmas im spanischen Parlament, am 10. Juni bekannt, die Regierung habe nun genauere Informationen zu den genehmigten Probebohrungen preisgegeben. Im Fall von Fuerteventura darf Repsol ab einer Minimalentfernung zur Küste von 10 km bis zu einer Maximalentfernung zur Küste von 134 km probebohren, im Fall von Lanzarote betragen die Mindest- und die Maximaldistanz jeweils 90 km.
Mitte Juni verbreitete Repsol eine öffentliche Stellungnahme. Der Ölkonzern bestritt, dass bereits in einer Entfernung zu den kanarischen Küsten von nur 10 km gebohrt werden solle. Dort sei das Gestein aufgrund seiner vulkanischen Beschaffenheit für Bohrungen ungeeignet, hieß es, sodass man erst ab einer Distanz von 60 km die Suche nach Öl beginnen könne. Erneut erinnerte Repsol daran, dass der Konzern in Kürze bei Norwegen Probebohrungen aufnehmen werde, die den norwegischen, bislang strengsten Umweltauflagen entsprächen.
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