Weil der Angestellte per GPS ausspioniert wurde
Der Oberste Spanische Gerichtshof hat die Überwachung eines Angestellten per GPS verurteilt und seine anschließende Entlassung für nichtig erklärt.
Madrid – Die Richter haben die Meinung vertreten, dass die Intimsphäre und das Recht auf freie Bewegung des Klägers verletzt wurden.
Damit ist ein vorangegangenes Urteil des Gerichtshofes des Baskenlandes bestätigt worden. Der Fall, der mehrere Gerichte beschäftigt hat, ist die Entlassung des Angestellten eines Stadtreinigungsunternehmens, das für die Stadtverwaltung von Bilbao arbeitet. Der besagte Angestellte fuhr die Reinigungsfahrzeuge und führte auch Arbeiten zu Fuß aus. Als er Mitte Juni 2010 wegen starker Schmerzen in einem Arm als vorübergehend arbeitsunfähig erklärt wurde, beschloss sein Arbeitgeber, ihn genauer zu beobachten und beauftragte einen Detektiv. Der brachte an dem Privatwagen des Krankgeschriebenen heimlich ein GPS an, um dessen Bewegungen zu überwachen.
Damit konnte bewiesen werden, dass der angeblich arbeitsunfähige Mann täglich beachtliche Zeit mit seinem Auto unterwegs war und dabei große Strecken zurücklegte. Auch konnte festgestellt werden, dass er zeitweise schwere Lasten trug wie große Einkaufstüten von Supermärkten.
Aufgrund dieser Beweise wurde er einen Monat später entlassen.
Er zog vor das Arbeitsgericht, welches die Firma dazu verurteilte, ihn wieder einzustellen und die in der Zwischenzeit angefallenen Gehälter nachzuzahlen. Auch das Sozialgericht kam zu keiner anderen Entscheidung, und der Gerichtshof des Baskenlandes und jetzt auch der Oberste Spanische Gerichtshof erklärten die Entlassung für unzulässig.
In der Begründung heißt es, dass die Verwendung von elektronischen Überwachungsgeräten, die außerdem am Eigentum der überwachten Person angebracht waren, eine unzulässige Kontrollmethode darstelle und eine klare Verletzung der fundamentalen Rechte der Person sei.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]