Leiharbeiter, die kontinuierlich dieselbe Funktion erfüllen, müssen fest angestellt werden
Madrid – Mit seinem jüngsten Urteil hat der Oberste Gerichtshof ein klares Zeichen
gegen den missbräuchlichen Umgang mit Zeitarbeit gesetzt. In dem Urteilsspruch heißt es unter anderem, dass, wer Dienstleistungen an Drittunternehmen vergibt „seine Kerntätigkeit klar durch die Beschäftigung dieser Leiharbeiter durchführt“. Somit sei es unlogisch, weiterhin zu behaupten, dass der Großteil der Tätigkeit als „außergewöhnlich“ anzusehen sei, ein Umstand, der für einen Werkvertrag vorgeschrieben ist. Auf diesem Weg zwingt das Urteil des Tribunal Supremo Zeitarbeitsfirmen dazu, das Anstellungsverhältnis von Arbeitnehmern, die kontinuierlich dieselbe Tätigkeit verrichten, in unbefristete Verträge umzuwandeln.
„Die Änderung dieser Rechtsauffassung hat weitreichende Folgen, da sie eine Vielzahl von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverhältnissen betreffen wird“, erklärte diesbezüglich Jesús Cruz, Professor für Arbeitsrecht und Sozialversicherung der Universität von Sevilla. „Seit den 90er-Jahren hat der Gerichtshof bisher immer befunden, da der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen – dem, das unter Vertrag nimmt, und dem, das die Dienstleistung anbietet – zeitlich meist auf nur ein Jahr befristet sei, konnte die Zeitarbeitsfirma ihre Angestellten auch nur für eben den Zeitraum anstellen, in dem der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen gültig war, und zwar unabhängig davon, wie beständig der Charakter der Tätigkeit an sich war. Durch das neue Urteil wurde dieses Schlupfloch nun jedoch geschlossen, und die Verträge für diese Arbeitnehmer müssen entsprechend in unbefristete umgewandelt werden.“
In diesem Zusammenhang gelte es zu bedenken, so eine Sprecherin der Gewerkschaft CC.OO., dass es aufgrund der bisherigen Rechtsauffassung Menschen gebe, die seit 25 Jahren für dieselbe Firma arbeiten, allerdings immer nur im befristeten Arbeitsverhältnis. Demnach sei das Urteil des Obersten Gerichtshof auch als wahrlich gute Nachricht anzusehen.