Oberster Gerichtshof weist Banco Popular in die Schranken


© EFE

Tribunal Supremo bestätigt Annullierung der „Cláusulas suelo“ aller Hypotheken

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil des Gerichtshofes von Madrid bestätigt, welches die sogenannten „Cláu­sulas suelo“ in den Hypothekverträgen der Banco Popular für nichtig erklärt.

Die „Cláusulas suelo“ werden von praktisch allen spanischen Banken in Verträgen für Hypotheken verwendet, deren Zinssatz variabel ist, d. h. sich parallel zum Interbanken-Leitzins  EURIBOR nach oben oder nach unten verändert. Durch die Klausel wird das Absinken des Zinssatzes unter ein bestimmtes Niveau verhindert, sodass der Hypotheknehmer ab einem bestimmten Punkt nicht mehr in den Genuss eines absinkenden EURIBOR kommt, zum Vorteil der Bank und zum Nachteil des Kreditkunden. Ein  gleichzeitiger entsprechender Schutz des Verbrauchers gegen möglicherweise eines Tages in den Himmel schießende Zinssätze ist dagegen nicht gegeben. 

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes erklärt die „Cláusulas suelo“ aller Hypothekverträge der Banco Popular für unwirksam und zwar wegen eines Mangels an der gesetzlich vorgeschriebenen  Transparenz. 

Wegen dieser Begründung schon im vorausgegangenen Urteil des Madrider Gerichtshofes war die Banco Popular in Berufung gegangen und hatte einen Verfahrensfehler geltend gemacht, weil die Klägerin, die Verbraucherorganisation OCU, sich in ihrer Argumentation vor allem auf ein – aus Sicht der Bank nicht vorhandenes – Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien konzentriert habe. Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Einschätzung nicht. 

Schon in einem Urteil aus dem Mai 2013 hatte das „Supremo“ die „Cláusulas suelo“ der  Banken BBVA, Cajamar und Abanca gekippt. Nach Einschätzung der US-amerikanischen Bank JPMorgan trifft die Streichung der Klausel die Banco Popular unter allen spanischen Banken am härtesten. Der Bericht sieht aufgrund dessen einen Rückgang der Gewinne des von Ángel Ron geführten Geldinstituts um 14,4% in 2016 und 12,5% in 2017 voraus. 

Die Verbraucherorganisation OCU prüft nun, ob die Annullierung der Klausel rückwirkend anwendbar ist. Die Banco Popular dagegen erkennt zwar das Urteil, nicht jedoch eine rückwirkende Gültigkeit an. 

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