Online-Handel: Abbau der Zollhindernisse


© EFE

Kanaren- und Zentralregierung wollen den Freibetrag von 22 auf 150 Euro erhöhen

Die Hemmnisse, denen sich der Online-Handel auf den Kanaren ausgesetzt sieht, werden schon seit Langem von Verbrauchern und Unternehmen kritisiert. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kanaren innerhalb der EU zu den Gebieten mit der geringsten Zahl an Online-Transaktionen gehört.

Die Kanarische Finanzministerin Rosa Dávila ist zusammen mit Kanarenpräsident Fernando Clavijo Teil einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Regional- und Zentralregierung sowie von Vertretern der Unternehmer- und Verbraucherverbände, die dieser Tage auf Gran Canaria zum ersten Mal zusammentrat und deren Ziel es ist, Lösungen zu finden, welche den Internethandel von und mit den Kanaren ankurbeln. Bei dem Treffen wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, welche vor allem auf eine Erhöhung der Freigrenzen für Zoll­auflagen und auf die Verein­fachung der Formalitäten ab­- zielen. Einigkeit herrscht darüber, dass die Wertobergrenze von Waren, die von der Verpflichtung zur Abfertigung mittels des vereinfachten Zolldokuments DUA freigestellt ist, von 22 auf 150 Euro angehoben werden soll. Diese Sendungen sollen nicht nur von Zollgebühren befreit werden, sondern auch von jeglicher Verpflichtung, Formalitäten durchzuführen. 

Zu diesem Zweck, erklärt Dávila, sei es nötig, zu analysieren, welche Gesetze und Verordnungen geändert werden müssen. Dies ist angesichts der steuerlichen Sonderstellung der Kanaren und des Dickichts an europäischen, nationalen und regio- nalen Regelungen ein komplexes Unterfangen. 

Die Daten der Steuer- und Zollbehörden deuten darauf hin, dass eine solche Regelung den Großteil der Probleme, mit denen der Internethandel auf den Kanaren zu kämpfen hat, lösen würde, da 70% der Online-Transaktionen im Wert unter 150 Euro liegen. 

Doch nicht nur Zoll- und Verwaltungshindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden. Rosa Dávila hält auch eine massive Aufklärungskampagne der Verbraucherbüros für nötig, um zu vermeiden, dass Verbraucher auch diejenigen Bestellungen, welche unterhalb der Freigrenze von noch 22 Euro liegen, verzollen, obwohl dies nicht nötig wäre. Dies komme immer noch oft vor. Obwohl vonseiten der Verwaltung behauptet wird, dass die Abfertigung, welche die Kunden selbst im Internet durchführen können, stark vereinfacht wurde, beschweren sich die Bürger weiterhin darüber, dass die Durchführung nicht benutzerfreundlich angelegt sei. 

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