Seit einem Jahr erhebt die Airline eine Extra-Gebühr für Handgepäck-Koffer
Madrid – Seit 1. November 2018 ist bei Ryanair der Transport von Handgepäck-Koffern, gleichgültig ob in der Kabine oder im Frachtraum, kostenpflichtig. Lediglich die Mitnahme einer Handtasche, eines kleinen Rucksacks oder einer Laptop-Tasche in der Kabine ist kostenfrei.
Regelung
Für den Transport der kleinen, standardisierten HandgepäckKoffer (55 x 40 x 20) mit einem Maximalgewicht von 10 kg müssen die Passagiere eine Gebühr entrichten, wobei Ryanair mehrere Möglichkeiten unterscheidet: die Buchung von Priority Boarding und Mitnahme des Koffers in der Kabine, die Buchung des Koffertransports im Frachtraum, die Last-Minute-Mitnahme und Zahlung am Check-in-Schalter oder die Mitnahme des Handgepäck-Koffers bis an die Kabinentür.
„Missbräuchliche“
Klausel
Für diese letzte und teuerste Variante verlangt Ryanair 20 Euro. Das erschien einer Passagierin unverhältnismäßig, und sie klagte. Die zuständige Richterin am Handelsgericht Nr. 13 von Madrid entschied zu ihren Gunsten und verpflichtete die Airline, der Passagierin die Gebühr nebst Zinsen zurückzuerstatten. Laut dem Urteil werde die Regelung von keiner EU-Norm gestützt und widerspreche spanischem Recht.
Gemäß dem Richterspruch sei die Verpflichtung zur Zahlung für die Mitnahme eines solchen Gepäckstückes „missbräuchlich, weil sie die gesetzlich festgelegten Rechte der Passagiere (Art. 97 des spanischen Luftverkehrsgesetzes) beschneidet und zu einem Ungleichgewicht der von den Vertragspartnern zu erbringenden Leistungen zulasten des Verbrauchers führt.“ Dementsprechend sei die Klausel nichtig und müsse aus dem Vertrag gestrichen werden.
Es handele sich um eine rein rechtliche Frage, ob eine Fluggesellschaft einen Passagier zur Abgabe einer speziellen Gebühr für die Mitnahme seines Handgepäckes verpflichten dürfe. Für das Gericht handele es sich beim Handgepäck um kleine Koffer oder Rucksäcke, in denen der Passagier seine Kleidung und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs mitführe.
In dem Urteil wird darauf verwiesen, dass der Europäische Gerichtshof sich bereits mit der Frage beschäftigt und zwischen dem aufgegebenen Gepäck, welches der EUGH nicht als unverzichtbar ansieht, und dessen Transport somit gebührenpflichtig sein darf, und dem Handgepäck, welches der Gerichtshof als unabdingbares Element des Passagiertransports einstuft, und dessen Transport nicht extra kosten darf, unterschieden hat.
Bestimmungsrecht
Gegenüber der Presseagentur Europa Press hat die irische Airline in einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil erklärt, dieses werde ihre Preispolitik „nicht für die Vergangenheit und nicht für zukünftige Fälle“ beeinflussen. Das Urteil des Madrider Gerichts „bezieht sich auf einen konkreten Fall, der falsch ausgelegt wurde“. Die Airline verfüge über die handelsrechtliche Freiheit, die Größe des an Bord ihrer Flugzeuge mitgeführten Gepäcks selbst festzulegen.