Der Oberste Gerichtshof hat, auf eine Klage der Anwaltskammer hin, eine Verfügung der Kanarischen Regierung für nichtig erklärt, durch welche die Honorare der Pflichtverteidiger ein- seitig gekürzt wurden.
Die nicht ausgezahlten Honoraranteile belaufen sich nach Angaben der Interessenvertretung auf insgesamt 2,1 Millionen Euro, welche sich in den Jahren 2010, seit Inkrafttreten der Verfügung, bis 2014 angehäuft haben.
Im Haushalt 2016 ist dieser Posten jedoch nicht eingeplant worden. Die juristische Abteilung der Kanarenregierung weist die Forderungen weiterhin zurück, weil die Pflichtverteidiger die Honorare nicht nach den von der Verwaltung vorgegebenen Tabellen berechnet hätten. Die Anwälte wären gegen verschiedene weitere Verfügungen nicht vorgegangen, was deren Einverständnis bedeute, dies wird vonseiten der Anwälte bestritten.
Insgesamt zweitausend Pflichtverteidiger sind an den kanarischen Gerichten tätig, im Schnitt beträgt ihr Honorar 125 Euro.
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