PP wegen Zerstörung von Festplatten vor Gericht


© TV/EFFE

Zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Partei als juristische Person gerichtlich zur Verantwortung gezogen

Die Madrider Richterin Rosa Freire hat die spanische Regierungspartei PP (Partido Popular) als Beschuldigte im Fall der zerstörten Festplatten des ehemaligen Schatzmeisters der Partei, Luis Bárcenas, vorgeladen. Es ist das erste Mal, dass sich eine politische Partei in einem Gerichtsprozess verantworten muss. In demselben Verfahren wird auch Carmen Navarro, die Nachfolgerin von Bárcenas, als Beschuldigte vernommen.

Der Landesgerichtshof von Madrid hat den Fall an das Untersuchungsgericht Nr. 32 in Madrid zurückverwiesen und dieses verpflichtet, den Fall wieder aufzunehmen. Die Vorgängerin Freires, Richterin Esperanza Collazos, hatte ihn zuvor ohne Untersuchung eingestellt, da kein Vergehen vorliege. 

Der Fall war 2013 durch den damaligen Richter des Nationalen Gerichtshofes, Pablo Ruz, der den Fall um Bárcenas und die schwarzen Kassen der PP untersuchte, an die erste Instanz übermittelt worden. Richter Ruz sah in der Zerstörung der Festplatten der Computer, welche der Schatzmeister in der Parteizentrale zu nutzen pflegte, den Tatbestand der Sachbeschädigung und Verschleierung gegeben. Außer Carmen Navarro sind als Zeugen Luis Bárcenas, seine damalige Sekretärin Estrella Domínguez, der damalige Sicherheitschef der Parteizentrale, Antonio de la Fuente, und der Anwalt der Partei vorgeladen. 

In einer Erklärung der PP heißt es, die Schatzmeisterin sowie die vorgeladenen Zeugen würden bestätigen, dass in den Computern der Partei, mit denen Bárcenas gearbeitet habe, keine relevante Information vorhanden gewesen sein soll, weil Bárcenas selbst die Platten ausgetauscht und mitgenommen habe. Die Information, welche auf diesen Festplatten gespeichert gewesen sei, befinde sich auf dem USB-Stick, welchen er Richter Ruz übergeben habe.

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