Ein Restaurantbesitzer muss vier Jahre ins Gefängnis
Das Landgericht von Barcelona hat kürzlich einen Restaurantbesitzer wegen „akustischer Verschmutzung“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dieser Gerichtsbeschluss sorgte spanienweit für Aufsehen, da es sich um das bislang härteste Urteil wegen Lärmbelästigung handelt und das Gericht die höchstmögliche Strafe verhängte.
Barcelona – Das Restaurant, dem eine Bar angeschlossen ist und dessen Eigentümer jetzt verurteilt wurde, nahm im Juli 2003 den Betrieb auf. Es befindet sich im Erdgeschoss eines Wohnhauses im Zentrum der katalanischen Hauptstadt. Von Anfang an handelte der Besitzer Dionisio Mestre Rodríguez illegal, denn er eröffnete sein Lokal ohne über die notwendigen Betriebs- und Eröffnungsgenehmigungen zu verfügen.
Die Stadtverwaltung hatte diese nicht erteilt, weil das Lokal nicht über den vorgeschriebenen Schallschutz verfügte, um die Geräusche des Lastenaufzugs, der mechanischen Rollläden und der Rauchabzüge abzuschwächen. Die Eigentümer der Wohnungen, die sich genau über dem Restaurant befinden, informierten deswegen die Stadtverwaltung, welche am 11. Dezember 2003 die Einstellung des Betriebes anordnete.
Der Besitzer verpflichtete sich daraufhin, die notwendigen Arbeiten zur Schalldämmung vorzunehmen, tat dies jedoch nicht. Nicht einmal, als in den Schlafzimmern der von der Lärmbelästigung betroffenen Wohnungen eine offizielle Schallstärkemessung durchgeführt und festgestellt wurde, dass die durch den normalen Restaurantbetrieb erzeugte Geräuschkulisse bei 38,77 Dezibel und damit weit über dem Maximalwert von 30 Dezibel lag.
Noch zweimal ordnete die Stadtverwaltung die Einstellung des Betriebes an, beide Male ignorierte der Restaurantbesitzer die Anordnungen. Daraufhin wurde erneut eine Schallstärkemessung durchgeführt, die diesmal noch eine höhere „akustische Verschmutzung“ ergab: 42,73 Dezibel bei den normalen Betriebsgeräuschen und 45,90, wenn der Lastenaufzug fuhr. Auch als die Stadtverwaltung das Lokal polizeilich „versiegeln“ ließ, widersetzte sich der Restaurantbesitzer und führte den Betrieb fort.
Währenddessen beschwerten sich die Anwohner weiter über die unerträgliche Geräuschkulisse bis in die frühen Morgenstunden, die nicht nur vom normalen Geschäftsbetrieb herrührte, sondern auch von den zahlreichen festlichen Events verursacht wurde, die in dem Restaurant stattfanden.
Und obwohl die Geräusche inzwischen erträglicher geworden sind, verfügt das Restaurant immer noch nicht über eine Betriebsgenehmigung.
Die Richter erklärten in ihrem Urteil, dass die wiederholte Widersetzung des Verurteilten sie dazu veranlasst habe, die härteste Strafe zu verhängen, die möglich war. Es wird in diesem Zusammenhang aber auch das „laxe“ Vorgehen der Stadtverwaltung gerügt, die nicht entschieden genug gehandelt habe.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]