Tribunal lehnte die Anwendung der „Doktrin Botín“ ab
Der Infantin Cristina ist es nicht gelungen, die Anklagebank zu verlassen, auf der sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Iñaki Urdangarin und 16 weiteren Beschuldigten im Korruptionsfall Nóos im Gericht von Palma de Mallorca sitzt.
Trotz der „kombinierten“ Strategie des Staatsanwaltes, ihrer Verteidiger und der Generalstaatsanwaltschaft, sie von der Anklage auszuklammern, hat das Tribunal es abgelehnt, die sogenannte Doktrin Botín anzuwenden. Die kann theoretisch zum Zuge kommen, wenn bei einem Steuerdelikt lediglich eine „Acusación popular“ – öffentlicher Kläger – auftritt. Im vorliegenden Fall ist das sogenannte „Sindicato Manos limpias“ – saubere Hände – der Kläger. Diese Vereinigung, die als rechtsorientiert eingeordnet wird, fordert für Cristina de Borbón acht Jahre Gefängnis als mutmaßliche Mittäterin ihres Ehemannes bei zwei Steuerdelikten in den Jahren 2007 und 2008.
Auf dreißig der insgesamt 85 Seiten seines Beschlusses erläutert das Gericht seine Gründe, weshalb die genannte Doktrin im vorliegenden Fall keinen Bestand haben könnte. Es weist damit die Theorie der Generalstaatsanwaltschaft zurück, dass die einzige durch die mutmaßlichen Steuervergehen benachteiligte Institution die Finanzbehörde sei. Nach Ansicht der drei Richterinnen des Tribunals handele es sich um ein Delikt von „diffuser und kollektiver“ Natur, welches die Gesamtheit der spanischen Gesellschaft betrifft. Diese Entscheidung wurde einstimmig getroffen und lässt keinen Einspruch zu.
Der Prozess gegen die Prinzessin, ihren Ehemann und 16 weitere Personen, die mutmaßlich an dem Korruptionsnetz beteiligt waren und die in den Regionen Valencia und Madrid sowie auf den Balearen öffentliche Mittel für die Stiftung Nóos beschafft hatten, wird am 9. Februar wieder aufgenommen und soll sich über mehrere Monate hinziehen. Das Königshaus hat inzwischen mitgeteilt, es respektiere die Unabhängigkeit der Richterlichen Gewalt.
Die mündliche Verhandlung, die am 9. Februar beginnt, wird ein großes Medieninteresse und einen erheblichen Druck der Öffentlichkeit aufweisen. Es wird die Aufgabe der drei Richterinnen sein, den Prozess mit der gleichen Genauigkeit und Strenge zu führen, wie sie bei dem eingangs erwähnten Beschluss über die Doktrin Botín an den Tag gelegt wurden.
Dieser Gerichtsbeschluss wird der Prinzessin Cristina hoffentlich dabei helfen, endlich die Entscheidung zu treffen, um die sie ihr Vater, König Juan Carlos und ihr Bruder, König Felipe VI., immer wieder gebeten haben, seit der Fall Urdangarin an die Öffentlichkeit gelangte: Sie soll auf ihre dynastischen Rechte verzichten. Die königliche Familie ist der Meinung, dass die Infantin der Krone inzwischen genügend Schaden zugefügt hat. Im Dezember 2011 wurde sie von allen offiziellen Aufgaben entbunden, und seit der Proklamation des neuen Königs gilt sie nicht mehr als Mitglied der königlichen Familie. Der Titel der Herzogin von Palma wurde ihr ebenfalls entzogen.
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