Rettungsaktionen riskant Handelnder müssen bezahlt werden


Seit dem 1. Juli ist die „Gebühr für von Risikosportlern, durch Fehlverhalten oder durch Simulieren verursachte Rettungsaktionen“ in Kraft.

Betroffen sind allgemein Risikosportler, fahrlässig Handelnde und Simulanten, die eine Rettungsaktion der autonomen Hilfsdienste auslösen (das Wochenblatt berichtete). Nun gab eine Tageszeitung bekannt, das erste Bußgeldverfahren sei bereits Anfang Juli eröffnet worden. Damals waren ein ausländischer Mann und seine sechsjährige Tochter vor Pájara (Fuerteventura) auf einer Luftmatratze aufs offene Meer getrieben worden. Die beiden wurden eine Meile vor der Küste gerettet; bei dem kleinen Mädchen diagnostizierten die Ärzte eine leichte Unterkühlung. Die dreistündige Rettungsaktion könnte den Vater 1.000 Euro kosten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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