Rückblick


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Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Die Verabschiedung eines Ausländergesetzes, das den realen Verhältnissen in den Achtzigerjahren entsprach, war im Frühjahr 1986 ein aktuelles Thema. Es sollte der Regierung Mittel an die Hand geben, um im Lande Ordnung zu schaffen. Zwischen 300.000 und 500.000 Ausländer sollen sich damals illegal in Spanien aufgehalten haben, gegenüber 250.000, die legal, also offiziell angemeldet im Land lebten. Das neue Gesetz ermöglichte den spanischen Behörden auch, „Illegale“ bis zu vierzig Tage in Haft zu nehmen und sie anschließend auszuweisen. Wie seinerzeit aus der Presse zu entnehmen war, hatte schon die Ankündigung über die Verabschiedung des Ausländergesetzes mehr als 45.000 illegal hier lebende Personen dazu bewogen, ihre Situation zu regulieren.

In unserer Ausgabe vom 4. April 1986 berichteten wir darüber, dass nach mehrmaligem Aufschub das viel zitierte Ausländergesetz in Kraft getreten ist. Danach konnten Personen, die ohne die vorgeschriebene Aufenthaltsgenehmigung angetroffen wurden, vorläufig in Haft genommen und auch ausgewiesen werden. Es gab jedoch reichlich Kritik, denn dafür war die notwendige Infrastruktur nicht vorhanden, weil die Internierten nicht in normalen Haftanstalten untergebracht werden durften. Vielmehr schrieb das Gesetz spezielle Einrichtungen für die Inhaftierung dieser Personen vor. Zu diesem Zeitpunkt waren derartige Unterbringungsmöglichkeiten jedoch nicht vorhanden. 

Die Nachricht:

Seit dem 1. April:

Das Ausländergesetz ist in Kraft getreten

Seit dem 1. April ist, nach mehrmaligem Aufschub, das Ausländergesetz in Kraft getreten. Jetzt kann jeder Ausländer, der illegal in Spanien lebt – also ohne gültige Aufenthaltserlaubnis – vom Innenministerium aus Spanien ausgewiesen werden. Seit dem vergangenen August haben sich rund 45.000 Ausländer in ganz Spanien um eine Regulierung ihrer illegalen Situation bemüht. Die Ämter klagten verschiedentlich über einen enormen Andrang an den Schaltern. Das Inkrafttreten des Gesetzes wurde speziell verzögert, um allen interessierten Ausländern die Chance zu geben, ihre Papiere in Ordnung zu bringen.  Schätzungen zufolge leben in ganz Spanien zwischen 300.000 und 500.000 illegale Ausländer, legal sind hier 250.000 ansässig. Das Gesetz sieht vor, dass kein Ausländer, der wegen fehlender Papiere festgenommen wird, länger als vierzig Tage inhaftiert werden darf. Für diese Haft müssen besondere  Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Derzeit ist die Polizei nicht vorrangig damit befasst, der illegalen Ausländer habhaft zu werden , da Personal und Mittel fehlen

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