Spanische Banken müssen überhöhte Verzugszinsen reduzieren


Ein Artikel von Dr. Armin Reichmann

Man sollte meinen, dass wir derzeit aus der Sicht eines Darlehensnehmers das bestmögliche wirtschaftliche Umfeld vorfinden.

Die Zinsen sind historisch niedrig, der EURIBOR, also der Einstandzins, zu dem die Banken selbst sich Geld leihen können, liegt unter 1 % und wenn man weiß, dass Banken einen Aufschlag von ca. 0.50 %– 1,5 % berechnen zahlt der Kunde für ein Darlehen gerade einmal Zinsen in einem Maximalbereich von 2,5 %. Eigentlich hat es sich selten einmal so gelohnt, sich zu verschulden (natürlich nur für diejenigen, die auch in der Lage sind, Zins und Tilgung zu zahlen).

Das klingt wirklich sehr gut, ist aber leider nur die Theorie, denn in der Praxis sieht das schon ganz anders aus. Die Banken, in der Finanzkrise heftig gebeutelt, sehen ihre Aufgabe zuvörderst leider nicht darin, der ebenfalls betroffenen Wirtschaft und ihren Kunden unter die Arme zu greifen und ihnen zu helfen, mit niedrigen Zinsen wieder auf einen erfolgreichen Weg zu kommen, sondern sie denken (natürlich) erst einmal an sich selbst und die Sanierung der eigenen Finanzen.

Und das geht so: Die spanischen Banken vereinbaren zwar wie bisher einen Zinssatz beruhend auf EURIBOR (3 Monate) mit einem Aufschlag von 1,5 %, legen aber gleichzeitig einen „Mindestzinssatz“ in einer Größenordnung von 4,5 % bzw. 5,5 % fest. Und schon ist der schöne Zinsvorteil aus Sicht des Kunden dahin und die Bank verdient satte 2 % zusätzlich an dem Darlehen.

Aber da das offenbar immer noch nicht reicht, hat man sich zusätzlich eine besonders perfide Methode ausgedacht, um den Kunden noch tiefer in die Tasche zu greifen. Als Opfer hat man sich dabei ausgerechnet diejenigen Kunden ausgesucht, die ihre Darlehensverpflichtungen nicht mehr zurückzahlen können, sicherlich selten aus Absicht, sondern weil sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Wird aber ein Darlehen nicht pünktlich bedient, fallen Verzugszinsen an. Marktüblich ist dabei ein Aufschlag auf den Vertragszins von 3-4 %, bei unserem Ausgangsbeispiel von eigentlich geschuldeten 2,5 % Zinsen würde dies bedeuten, dass der Kunde 6,5 % Verzugszinsen zu zahlen hätte. Das dieses Zahlenbeispiel nicht ganz unrealistisch ist, kann man auch an den gesetzlichen Zinssätzen ermessen, die jährlich von Staats wegen für unbezahlte Rechnungen festgelegt werden. Hier lauten nämlich der Zinssatz für 2010 auf  4 % und der Verzugszins auf   5 %. Soviel kann also ein Warenlieferant von seinem Abnehmer verlangen, der nicht pünktlich zahlt.

Ganz anders sieht es wie gesagt bei den Banken aus. Eine Sparkasse der Balearen verlangt nämlich von ihren Kunden für ungedeckte Kredite und Überziehungen, die in Zeiten der Not ja einmal leicht vorkommen können, sage und schreibe 24 % Zinsen. Dass derartige Erträge durch ein seriöses Unternehmen nicht zu erwirtschaften sind, kümmert dabei wenig.

Immerhin: Nun haben die nun auch in Spanien immer stärker werdenden Verbraucherverbände (Asociación de Consumidores) Einhalt geboten und die Sparkasse verklagt. Selbstverständlich haben sie Recht bekommen und die Sparkasse muss ihre Zinsen absenken. Wie weit sie diese Zinsen absenken wird/muss hängt allerdings von der Individualvereinbarung ab, in der zwischen Bank und Kunde der Vertragszins geregelt ist. Das Gericht hielt einen Zuschlag von maximal 4 Prozentpunkten für vertretbar.

Fazit:

Man soll sich überzogene Verzugszinsen in dieser Größenordnung nicht bieten lassen.

Und: Wegelagerei ist auch in Spanien nicht zulässig.

Dr. Reichmann

Rechtsanwälte

Frankfurt am Main und

Palma de Mallorca

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www.dr-reichmann.com

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