Tempo 30 kommt

Die nordspanische Stadt Bilbao hat zur Reduzierung der Emissionen und zur Unfallvermeidung bereits Tempo 30 eingeführt. Foto: EFE

Die nordspanische Stadt Bilbao hat zur Reduzierung der Emissionen und zur Unfallvermeidung bereits Tempo 30 eingeführt. Foto: EFE

In den Städten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in vielen Straßen bald auf 30 oder gar 20 Stundenkilometer beschränkt

Madrid – Mit der Begründung, die Städte sicherer machen zu wollen, hat die Regierung drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen beschlossen. Auf Straßen, die in jeder Richtung nur eine Fahrspur haben, wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern vorgeschrieben sein und 20 Stundenkilometer dort, wo es keine klare Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Fahrbahn gibt. Nur in Straßen mit mehreren Fahrspuren in beiden Richtungen bleibt es bei Tempo 50. Die neuen Vorschriften treten in sechs Monaten in Kraft.
„Die Zahl der Todesopfer im Stadtverkehr ist um 6% gestiegen“, begründete Innenminister Fernando Grande-Marlaska den Schritt, während sie außerhalb der Städte weiter sinke. Doch nicht nur die Sicherheit ist ein Motiv für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es geht auch um die Schaffung eines neuen Stadtmodells. Europaweit wird die Coronakrise genutzt, um immer mehr autofreie Zonen zu schaffen und den Charakter der Städte dahingehend zu verändern, dass sie für den privaten Autoverkehr immer unattraktiver werden, wie der Minister einräumte.
Spanien stellt bisher noch immer ein Schlusslicht dieser Entwicklung dar. Zwar ist schon in zahlreichen Provinzhauptstädten Tempo 30 in schmalen Straßen eingeführt worden, die in allen diesen Städten den Hauptteil des Straßennetzes ausmachen, doch gilt dies meist nicht für die ganze Stadt, und oft werden die Regelungen nicht eingehalten. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung durch die Zentralregierung werden die Tempolimits nun einheitlich und obligatorisch im ganzen Land gelten.
Weiterhin wird das Fahren mit dem E-Roller auf dem Bürgersteig, das vielerorts schon durch lokale Verordnungen verboten ist, untersagt.
Die Punktabzüge für verschiedene besonders unfallgefährliche Verhaltensweisen werden erhöht. Beispielsweise werden für die Nutzung des Handys während der Fahrt bald sechs Punkte abgezogen. „Seit 2016 sind Ablenkungen zur häufigsten Unfallursache avanciert“, erläuterte Grande-Marlaska zu diesem Punkt. Speziell die Nutzung von WhatsApp spiele hier eine große Rolle, die in diesem Ausmaß bei der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung noch nicht abzusehen gewesen sei.
Die Nichteinhaltung der Gurt- bzw. Helmpflicht wird von drei auf vier Punkte heraufgesetzt. Verlorene Punkte können erst nach zwei Jahren Fahrens ohne weitere Verstöße zurückgewonnen werden.

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