Vielstimmige Kritik am „Gesetz für Bürgersicherheit“
Für das neue Bürgersicherheitsgesetz von Innenminister Fernández hagelt es Kritik von allen Seiten. Aus Sicht vieler Verbände von Richtern, Staatsanwälten und der Polizei, sowie von Verfassungs- und Strafrechtlern ist das geplante Gesetz schlichtweg unnötig.
Madrid – Zumindest für die Bürger, denen es ja dem Namen nach dienen soll. Tatsächlich scheint es eher die Regierung zu sein, die sich durch das Gesetz vor ihren Bürgern schützen will.
Ein Hauptkritikpunkt der Juristen ist, dass Verhaltensweisen, die bisher vom Strafrecht als geringfügige Vergehen geahndet wurden, nun aus dem Strafrecht herausgenommen und auf dem Verwaltungsweg mit Bußgeldern geahndet werden.
Was jedoch vom Innenminister als „Entkriminalisierung“ verkauft wird, bewirkt in der Praxis genau das Gegenteil. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, können direkt und ohne Gerichtsverfahren von Staatsbediensteten hohe Geldstrafen von bis zu 30.000 oder gar 600.000 Euro verhängt und sofort vollstreckt werden. Vom Gericht verhängte finanzielle Sanktionen werden dagegen erst fällig, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Nach dem neuen Gesetz erfordert der Rechtsweg erhebliche finanzielle Reserven, denn die „Multa“ muss sofort beglichen werden, und dann sind auch noch die neu eingeführten Gerichtsgebühren zu entrichten, damit eine Klage überhaupt bearbeitet wird. Geringerer rechtlicher Schutz und um ein Vielfaches härtere Strafen sind die Folge. Darüber hinaus soll ein Register eingerichtet werden, in dem alle geführt werden, über die schon einmal ein Bußgeld verhängt wurde. Je nachdem, wie dieses Register genutzt wird, kann dies in der Auswirkung einem Vorstrafenregister gleichkommen.
Für den Sprecher des Verbandes „Richter für Demokratie“, Joaquim Bosch, erscheint es, als wolle die Regierung das Strafen nicht mehr den Richtern überlassen, sondern sich selbst die Befugnis anmaßen, unliebsames Bürgerverhalten mit extrem großem Ermessensspielraum und unter unbestimmten Rechtsbegriffen zu sanktionieren, was zu einem sehr autoritären Umgang mit den Bürgern führen könne.
Unnötig erscheint das Gesetz auch unter dem Aspekt, dass die Spanier an sich schon friedliebend sind und eine der geringsten Kriminalitätsraten Europas haben. Von 4.000 Demonstrationen, die im vergangenen Jahr in Madrid stattfanden, gab es nach Polizeiangaben nur in zehn Fällen Auseinandersetzungen. Ebenso steht für die Bevölkerung selbst mangelnde Sicherheit laut einer aktuellen Umfrage des Zentrums für Sozialforschung (CIS) erst an dreizehnter Stelle ihrer Sorgenliste, weit abgeschlagen hinter Arbeitslosigkeit, Korruption, Geldproblemen, der politischen Klasse und dem Gesundheitswesen.
Auch die Polizei-Gewerkschaft, deren Mitglieder nach offizieller Darstellung durch das Gesetz besser geschützt werden, befürchtet, dass dadurch im Gegenteil nur mehr Aggression heraufbeschworen wird, und bezeichnet es als „brutale und gefährliche Waffe“.
Aus dem Europarat in Straßburg wurde ebenfalls Kritik laut. Menschenrechtskommissar Nils Muižnieks zeigte sich besorgt über die Auswirkungen, welche das neue Gesetz auf die Ausübung der Grundrechte haben wird. Das Gesetzesvorhaben sei unverhältnismäßig und gegen die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gerichtet. Er sei nicht zu überzeugen, dass eine Geldbuße von 600.000 Euro für nicht genehmigtes Demonstrieren vor Regierungsgebäuden ausgewogen sei.
Der Generalsekretär der sozialistischen Fraktion, Eduardo Madina, warf Minister Fernández in einer harten Debatte vor, ein Gesetz gegen den Protest verabschieden zu wollen, „antidemokratisch“ und „verfassungswidrig“. Man wolle seitens der Regierung die Angst vor Repressalien in der Bevölkerung schüren. „Es ist ihre Politik und ihre eigene Angst, die aus diesem Gesetz schreit: Seid alle still,“ schleuderte Madina dem Innenminister hitzig entgegen und prophezeite, dass die PP sich mit diesem Gesetzesvorhaben nicht werde durchsetzen können.
Nach all dieser Kritik wurde die maximale Sanktion für ungenehmigtes Demonstrieren vor Regierungsgebäuden sowie für das Beleidigen oder Fotografieren von Polizeikräften von 600.000 auf 30.000 Euro herabgesetzt. Dieses scheinbare Nachgeben mildert jedoch den Effekt des Gesetzes nicht wesentlich ab. Die Vorgehensweise erinnert an einen Ausspruch des ehemaligen Luxemburgischen Regierungschefs und Vorsitzenden der Euro-Gruppe Jean-Claude Juncker (Spiegel, 1999): „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]