Unterlassene Hilfeleistung?


Als Präsident der Eigentümergemeinschaft La Chiripa wurde ich am Vormittag des 18.12.2016 von der Freundin einer älteren Eigentümerin informiert, dass die Dame sich vermutlich hilflos in ihrer Wohnung befindet. Da die Eigentümerin keinen Schlüssel bei der Verwaltung hinterlegt hatte, bin ich über die Nachbarterrasse in das Appartement eingestiegen und habe die Dame hilflos auf dem Küchenboden vorgefunden. Sie hatte dort schon die ganze lange Nacht gelegen, war unterkühlt und dehydriert. Puls war kaum mehr messbar.

Sofort haben wir den Notarzt verständigt. Insgesamt drei Anrufe waren nötig, bis dann nach ca. 45 Minuten ein Notarztwagen eintraf. Eine Nachbarin,  die in Deutschland als Intensivkrankenschwester arbeitet, hat die alte Dame zwischenzeitlich so gut wie möglich versorgt. Die Krankenwagenbesatzung machte einen relativ uninterressierten Eindruck und setzte die Patientin, obwohl sie vor Schmerzen schrie, auf einen Stuhl. Eine weitere Versorgung erfolgte durch die Krankenwagenbesatzung nicht. Danach wurde sie ins Klinikum Bellevue gebracht. Dort lag sie mehrere Stunden unversorgt auf dem Flur. Man weigerte sich sogar, der Frau etwas zu trinken zu geben. Am Abend wurde die Patientin schließlich in sehr schlechtem Zustand nach Santa Cruz verlegt. Dort ist sie in den Morgenstunden des 19.12.2016 verstorben.

Ich bin entsetzt über das Verhalten des Rettungsdienstes und des Krankenhauses, und ich bekomme den Gedanken einer unterlassenen Hilfeleistung nicht mehr aus dem Kopf. Irgendetwas scheint im kanarischen Gesundheitswesen gründlich schiefzulaufen, denn so etwas darf nicht vorkommen. Über eine Strafanzeige denke ich nach.

Joachim Fleischmann
Puerto de la Cruz

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