Verfahren ungültig


Jacinto Siverio mit seinem Anwalt im April vor dem Geschworenengericht. Foto: EFE

Der 83-jährige Jacinto Siverio erschoss einen Einbrecher und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt

Teneriffa – Das Urteil hatte vor vier Monaten große Empörung in der Bevölkerung ausgelöst: Der 83-jährige Jacinto Siverio war durch ein kanarisches Schwurgericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, weil er im März 2015 auf seiner Finca in den Bergen von Arafo einen von zwei jugendlichen, maskierten und bewaffneten Einbrechern erschossen hatte, die ihn selbst und seine Frau bedrohten. Hinzu kamen zwei Jahre wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Nun hat der Oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) das gesamte Verfahren für ungültig erklärt und den Fall an das Provinzgericht in Santa Cruz zurückverwiesen. Das Verfahren muss nun mit einem anderen Richter und neuen Geschworenen wiederholt werden.

Das TSJC ist damit den Berufungsanträgen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers von Jacinto Siverio gefolgt, weil es zu dem Schluss kam, dass der Urteilsspruch der Geschworenen, der zu dem Urteil geführt hat, „das Recht des Beschuldigten auf einen fundierten und begründeten Schiedsspruch“ verletzt. Unter anderem gaben die Geschworenen keine Erklärung darüber ab, warum sie davon ausgingen, dass es für den Beschuldigten „andere, weniger drastische Handlungsalternativen“ angesichts des Überfalls und der Aggression gegen seine Frau gegeben habe, und erläuterten auch nicht, wie diese hätten aussehen sollen.

Der Beschluss des TSJC wurde von Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptiert, könnte jedoch noch von der Nebenklägerin, der Mutter des getöteten Einbrechers, angefochten werden. Diese hatte in dem nun für ungültig erklärten Verfahren die Verurteilung Siverios wegen Totschlags und eine Entschädigung von 60.000 Euro gefordert. 20.000 Euro wurden ihr damals zugestanden.

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