Veto gegen Ferienvermietung


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Eine Gesetzesreform soll Eigentümergemeinschaften die Ablehnung der Ferienvermietung in ihrer Wohnanlage erleichtern

Madrid – Gegen die Ferienvermietung einer Wohnung können die anderen Parteien einer Wohnanlage bisher nicht viel unternehmen. Eine entsprechende Änderung der Satzung der Eigentümergemeinschaft muss laut Artikel 17 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes einstimmig erfolgen, was unmöglich ist, solange der Eigentümer der betroffenen Wohnung nicht gegen seine eigenen Interessen stimmt. Die Regierung erwägt nun, dies zu ändern und es den Miteigentümern zu erleichtern, die Ferienvermietung in ihrer Anlage zu verbieten. Das Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus hat eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgeschlagen, die vorsieht, das Gebot der Einstimmigkeit in dieser Frage auf eine Drei-Fünftel-Mehrheit herabzusetzen. Die autonomen Regionen, in deren Kompetenz die Regulierung der Ferienvermietung fällt, haben bereits eine zustimmende Haltung gegenüber dieser Gesetzesänderung signalisiert.

Zudem ist ergänzend auch an eine Änderung des Mietrechts bezüglich der Kurzzeitvermietung gedacht, was wiederum in die Zuständigkeit der Zentralregierung fallen würde. Diese plant, die Ferienvermietung (Alquiler de temporada) als eine zeitlich befristete Vermietung von mindestens sieben bis zu 45 Tagen zu definieren und innerhalb des Mietgesetzes (Ley de Arrendamientos Urbanos) explizit zu regulieren.

Weiterhin wurde die Schaffung eines einheitlichen staatlichen Registers aller Ferienwohnungen in Spanien vorgeschlagen. Es soll als Kontrollinstrument für die autonomen Regionen dienen und den Mietern der Ferienwohnungen die Sicherheit geben, dass der Vermieter der Wohnung tatsächlich verfügungsberechtigt ist und eine Lizenz für die Ferienvermietung hat.

Das Register soll dem Innenministerium, das die Registrierung der Mieter vorschreibt, zugänglich sein, und auch dem Finanzministerium zur Verfügung stehen, damit die Vermieter ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Außer- dem soll so eine „Landkarte des touristisch genutzten Wohnraums“ entstehen.

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