Bürger reichten im Jahr 2015 insgesamt 17.822 Beschwerden ein
Die Volksanwältin Soledad Becerril hat den Jahresbericht ihrer Institution an den Präsidenten des spanischen Kongresses, Patxi López, übergeben.
Bei den an die Volksanwaltschaft gerichteten Beschwerden des Jahres 2015 ging es besonders häufig um Probleme aus den Bereichen Justizverwaltung, wirtschaftliche Aktivitäten, öffentliche Sicherheit, Arbeit und Sozialversicherung.
Im vergangenen Jahr richteten die Bürger insgesamt 17.822 Beschwerden an den Volksanwalt, 23% weniger als im Jahr 2014. Dagegen stieg die Anzahl der Fälle, in denen die Volksanwältin aktiv wurde um 6,7 % auf 522 Vorgänge. Darüber hinaus wurden durch die Volksanwaltschaft 706 Empfehlungen ausgesprochen, von denen die jeweils angesprochenen Behör- den 311 akzeptierten und 95 zurückwiesen. Weitere 300 dieser Empfehlungen wurden noch nicht beantwortet.
Außerdem unterbreitete die Volksanwältin 613 Vorschläge, von denen 324 positiv, 112 negativ und 177 noch nicht beantwortet wurden.
Die Volksanwältin kann nach dem Gesetz Empfehlungen (recomendación) aussprechen, wenn sie eine mögliche Verletzung der Rechte eines Bürgers feststellt, und eine Änderung der Vorgehensweise sowie eine Wiedergutmachung anmahnen. Vorschläge (sugerencia) werden unterbreitet, wenn Rechte noch nicht verletzt wurden, jedoch eine Verhaltensänderung von Behörden oder Regierungen nötig erscheint, um den Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern. Auch kann auf diesem Wege die Änderung von Gesetzen und Verordnungen vorgeschlagen werden, wenn sich aus deren Umsetzung voraussehbar Ungerechtigkeiten und Schäden für die Bürger ergeben können.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]