Zehn Großunternehmen wegen illegaler Parteispenden angeklagt


© EFE

PP muss Spenderlisten aushändigen

Javier Gómez Bermúdez, der Präsident des Tribunals, das seinerzeit die Terroranschläge vom 11. März 2004 untersuchte, bei dem fast 200 Menschen ums Leben kamen, hat jetzt eine Klage der Vereinigten Linken IU angenommen.

Madrid – Sie richtet sich gegen Politiker der Partido Popular und zehn Großunternehmen, die in der geheimen Buchführung des Exschatzmeisters der PP, Luis Bárcenas, namentlich erwähnt sind. Der hatte dort die Spenden an die Partei registriert, 7,5 Millionen Euro in 15 Jahren. Außerdem auch Zahlungen, darunter regelmäßige Zuwendungen an Personen der Parteispitze (das Wochenblatt berichtete).

Gómez Bermúdez hat die zehn großen Unternehmen als Verdächtige vorgeladen, die in den Papieren von Bárcenas verzeichnet sind. Fürs Erste hat er darauf verzichtet, die Politiker vorzuladen, die in den Aufzeichnungen als Empfänger aufgeführt sind. Über eine mögliche Vorladung will er erst entscheiden, wenn er die Vertreter der Unternehmen gehört hat, die an die Partei gespendet haben. Weiterhin wurde Partido Popular aufgefordert, in einem Zeitraum von sieben Tagen das Gericht über die empfangenen Spenden zu informieren. Der Untersuchungsrichter schließt nicht aus, dass sich die Partei als Mitverantwortliche schuldig gemacht haben könnte.

Papiere von vier Institutionen

Der Untersuchungsrichter hat diese „nicht verlängerbare Frist“ von sieben Tagen nicht nur der PP sondern auch der Finanzbehörde, dem spanischen Rechnungshof, der Verwaltung der Sozialversicherung, sowie dem Register über öffentliche Aufträge gesetzt. In diesem Zeitraum müssen vier öffentliche Stellen und die Parteileitung Gómez Bermúdez umfangreiche Dokumentationen zur Verfügung stellen. Es ist sein Ziel, zu analysieren, ob die Spenden, welche die Partido Popular erhalten hat, legal waren und ob die Spender-Unternehmen als Gegenleistung öffentliche Aufträge erhalten haben. Und natürlich interessiert ihn, was die Partei mit diesem Geld schlussendlich gemacht hat. Die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft verfügt bereits über umfangreiche Unterlagen. Die hat Richter Gómez Bermúdez inzwischen ebenfalls angefordert.

Bei der Finanzbehörde hat er eine Kopie der sogenannten Erklärung Modell 750 AET der Firma Tesedul SA angefordert, deren Eigentümer der Ex-Schatzmeister Bárcenas ist. Sie hatte von der Steueramnestie Gebrauch gemacht, welche die Regierung 2012 per Dekret eingeführt hatte. Auf diesem Wege hat Bárcenas elf der 38 Millionen Euro legalisiert, die auf Schweizer Konten lagen. Auch verlangt der Richter von der Finanzbehörde den Nachweis der Steuerabzüge, welche die PP von den Bezügen ihrer Spitzenpolitiker abgeführt hat.

Vom Rechnungshof hat der Untersuchungsrichter eine Kopie der Konten verlangt, welche die Partei für die Jahre 2002 bis 2009 vorgelegt hat. Ebenso die Informationen und Schlussberichte, welche über diese Konten angefertigt wurden. Er richtete die Anfrage an den Rechnungshof, ob in diesen Konten Spenden von verschiedenen großen Unternehmen aufgeführt sind, wie OHL, Mercadona, Fomento de Construcciones, um nur einige zu nennen.

Von der PP wird eine Aufstellung der Einkünfte aus Spenden für den Zeitraum 2002 bis 2009 von insgesamt 14 Firmen verlangt, darunter auch die genannten Unternehmen. Auch steht die Frage im Raum, ob die Partei eine Spende von 21 Millionen Peseten vom Korruptionsnetz Gürtel erhalten hat.

Von der Sozialversicherung hat der Richter die sogenannte „vida laboral“ verlangt, ein Nachweis der Beiträge, welche die Partei im Laufe der Jahre für ihren Schatzmeister geleistet hat.

Vom Register für öffentliche Aufträge, das von der Finanzbehörde geführt wird, hat Gómez Bermúdez die Zertifizierung der Aufträge angefordert, welche von öffentlichen Stellen an 14 Firmen vergeben wurden, darunter die namentlich genannten Unternehmen.

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