Der Provinzialrat von Almería ermöglicht seinen Angestellten, permanent von zu Hause aus zu arbeiten
Sevilla – Der Provinzialrat von Almería in Andalusien begreift die Pandemie-Krise auch als Chance, zumindest was die innere Organisation dieses Verwaltungsorgans angeht. Den Angestellten soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch langfristig von zu Hause aus zu arbeiten.
Der Präsident des Provinzialrates, Javier Aureliano García, erklärte dazu, die Erfahrungen, die im Zuge der Ausgangssperre mit der Telearbeit gesammelt wurden, seien sehr zufriedenstellend. Seit dem 17. März würden 550 der 1.500 Mitarbeiter zu Hause arbeiten. Es handle sich u.a. um Verwaltungsangestellte, Anwälte, Ingenieure und Psychologen, die nicht persönlich anwesend sein müssten, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Der PP-geführte Provinzialrat arbeitet am Entwurf einer Verordnung, die noch vor September erlassen werden soll. Angedacht ist es, allen Mitarbeitern, deren Tätigkeitsfeld dies gestattet, Heimarbeit in jährlichen Ausschreibungen für mindestens drei Monate bis zu maximal zwei Jahren anzubieten. Die neue Regelung soll unter Beteiligung der Vertreter der Opposition (PSOE, VOX und Ciudadanos) und der Gewerkschaften (UGT, CC OO und CSIF) gestaltet werden, die den Vorschlag positiv aufgenommen haben.
Denjenigen Mitarbeitern, die Kinder haben, gibt die Initiative eine gewisse Sicherheit angesichts der Tatsache, dass niemand weiß, wann diese wieder in die Schule gehen können und wie das kommende Schuljahr organisiert sein wird. Doch gehe es, wie Javier Aureliano García erläutert, nicht ausschließlich darum, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen, sondern auch um den Kampf gegen die Entvölkerung der ländlichen Gebiete (von den 103 Dörfern der Provinz Almería haben 52 weniger als Tausend Einwohner). Schließlich könne die Telearbeit von überall aus geleistet werden, und viele Menschen würden davon träumen, wieder in ihrem Heimatdorf leben zu können. Dies sei nun möglich.
Pilar Daureo, Vertreterin der Gewerkschaft UGT in der almerianischen Provinzverwaltung, bewertet das Angebot der permanenten Möglichkeit zur Telearbeit positiv. Man arbeite gerade daran, die Flexibilisierung der Arbeitszeit mit dem Recht auf „digitale Nicht-Erreichbarkeit“ (desconexión digital), das seit Ende 2018 in Spanien gesetzlich festgeschrieben ist, zu vereinbaren. Man werde außerdem vorschlagen, in die Verordnung zur permanenten Telearbeit ein gemischtes System aufzunehmen, das Arbeitszeiten sowohl im Büro als auch im Homeoffice vorsieht.