Wichtigste Steueränderungen im Jahr 2024


1) Abzug für die Vermietung in der IRPF (Einkommenssteuer)

Das im Mai 2023 verabschiedete Gesetz über das Recht auf Wohnen hat das Inkrafttreten der neuen steuerlichen Anreize für die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken (nicht für touristische Zwecke) auf den 1. Januar 2024 verschoben. So wird ab dem neuen Jahr der Abzug des Nettoeinkommens in der IRPF von 60 % auf 50 % reduziert. Mit anderen Worten: Der Eigentümer kann bis zu 50 % der Differenz zwischen Einkommen und Mietkosten von seiner Einkommensteuer abziehen. Dieser Abzug von 50 % gilt jedoch für Mietverträge, die ab dem 1. Januar unterzeichnet werden, während bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden, der Abzug von 60 % beibehalten wird.

Andererseits können Eigentümer, die eine vermietete Immobilie in einem angespannten Gebiet haben und den Mietpreis um 5 % gegenüber der letzten Miete senken, einen Abzug von bis zu 90 % in der IRPF geltend machen.

2) Energieeffiziente Maßnahmen im IRPF (Einkommenssteuer)

Die Ermäßigung der Einkommensteuer auf 60 % der Beträge, die in Sanierungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden investiert werden, wurde bis 2024 verlängert. Diese Ermäßigung kann somit für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 6. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Zuvor endete er im Dezember 2023.

3) Elektroauto in der IRPF (Einkommensteuer für Privatpersonen)

Wer zwischen dem 30. Juni 2023 und dem 31. Dezember 2024 ein Plug-in-Elektro- oder Brennstoffzellenauto kauft, kann 15 % des Anschaffungswerts des Fahrzeugs (bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro) von der Einkommensteuer absetzen. Konkret kann der Anschaffungswert, einschließlich der Anschaffungskosten und Steuern, abgezogen werden, aber alle Subventionen oder Beträge, die aus öffentlichen Förderprogrammen stammen, müssen abgezogen werden.

4) Selbstständige (Autonomos)

Ab 2024 müssen alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerzeitraums bei der RETA registriert waren, unabhängig von ihrem Einkommen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zuvor mussten nur Selbstständige, die ein Nettoeinkommen von mehr als 1.000 Euro pro Jahr aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erzielten oder die ein Immobilieneinkommen von mehr als 1.000 Euro pro Jahr erzielten, eine Steuererklärung abgeben.

5) Das Modulsystem

Das Finanzministerium hat für das neue Jahr die außerordentliche Senkung des IRPF um 10 % für Selbstständige, die nach dem System der objektiven Schätzung, auch bekannt als Modulsystem, besteuert werden, abgeschafft. 2024 wird die Verwaltung nur noch eine allgemeine Senkung um 5 % zulassen, was bedeutet, dass sie zu der Senkung zurückkehrt, die vor der Coronavirus-Pandemie bestand.

6) 15% Mindeststeuer

Ab 2024 müssen multinationale Unternehmen (mit einer Präsenz in zwei oder mehr Ländern) und große Konzerne (mit einer Präsenz nur in Spanien) mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen pro Jahr zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, unabhängig davon, ob sie sich in unserem Land oder im Ausland befinden, eine Mindeststeuer von 15 % entrichten.

7) Verkäufe auf Online-Plattformen

Digitale Plattformen müssen ab dem nächsten Jahr die Verkaufstransaktionen, die von professionellen oder privaten Nutzern über sie getätigt werden, an den Fiskus melden, z.B. auf Amazon, Wallapop, Airbnb oder Vinted, sofern sie 30 Transaktionen pro Jahr oder 2.000 Euro Umsatz übersteigen.

8) Kryptowährungen im Ausland

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März müssen Steuerzahler dem Finanzministerium Rechenschaft über digitale Vermögenswerte ablegen, die außerhalb Spaniens gehalten werden, sofern ihr Wert 50.000 Euro übersteigt.

9) Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Einkommensquellen

Für Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Einkommensquellen wurde die Grenze zur Abgabe der persönlichen Einkommensteuererklärung von 14.000 auf 15.000 € angehoben.

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