Abzüge für die freiwillige Frühpensionierung werden meist geringer ausfallen als erwartet
Madrid – Der Ministerrat hat die neue Rentenreform, die in den meisten Fällen geringere Abzüge für die Frühpensionierung vorsieht als das vorherige Gesetz, verabschiedet. Das neue Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um das tatsächliche Rentenalter dem gesetzlichen anzunähern. Die Verzögerung des freiwilligen Vorruhe- stands um nur zwei Monate wird die Kürzungen bei den Arbeitnehmern kompensieren.
Freiwillige Frühpensionierung
Arbeitnehmer können, wie bisher, bis zu zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter freiwillig in die Frühpensionierung gehen. Die Koeffizienten, die den Betrag für einen früheren Renteneintritt reduzieren, werden jetzt für jeden Monat angewendet, in dem der Renteneintritt erwartet wird, anstatt wie bisher nach Quartalen. Das heißt, wenn man die neuen Kürzungskoeffizienten mit den alten vergleicht, sind die der Reform von Sozialminister José Luis Escrivá in Wirklichkeit niedriger und kürzen die Rente daher weniger als die alten.
Aber die Kürzungskoeffizienten sind härter und kürzen folglich mehr, wenn der Arbeitnehmer 24 oder 23 Monate vor dem offiziellen Rentenalter in Rente geht. Das gleiche gilt, wenn nur noch drei, zwei oder ein Monat bis zum Rentenalter fehlen. In allen anderen Fällen kürzen die Koeffizienten die Renten weniger als die vorherigen.
Das Ziel ist, mit dieser Verschärfung im 24. und 23. Monat vor der Regelaltersgrenze einen Anreiz zu schaffen, die Frühverrentung wenigstens um einige Monate hinauszuzögern. Indem zu Abzügen nach Monaten statt nach Quartalen übergegangen wird, sieht der Arbeitnehmer klarer, wie sich seine Rente verbessert, wenn er etwas länger beschäftigt bleibt.
Maximale Rentenhöhe und ERE
Die Abzüge bei freiwilliger Frühpensionierung fallen härter aus bei Personen, die den Höchstbetrag erhalten. Diese Personen hatten bisher eine geringere Kürzung, wenn sie vorher in den Ruhestand gingen. Das hat sich jetzt verändert, sodass die Kürzung die gleiche ist wie bei anderen Rentnern.
Ein wichtiger Punkt bei der Rentenreform ist die Regelung bei den sogenannten ERE (Massenentlassungen). Man habe sich mit den Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern darauf verständigt, dass Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2022 in Rente gehen, weil ein ERE vom Unternehmen durchgeführt wird, keine Kürzungen in der Rente befürchten müssen, wenn sie dadurch vorzeitig in Pension gehen werden. Davon sind sehr viele Mitarbeiter von großen Konzernen, vor allem von verschiedenen Kreditinstituten, betroffen.
Unfreiwillige Frühpensionierung
Es verändern sich ebenfalls die Bedingungen bei der unfreiwilligen Frühpensionierung, die eintritt, wenn man den Arbeitsplatz verliert. Der Zeitraum bleibt unverändert: Die unfreiwillige Frühpensionierung kann vier Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter eintreten. Aber jetzt werden die Gründe für die Beendigung des Vertrages erweitert, was die Mehrheit der Betroffenen dazu bringen wird, diese Modalität zu wählen, da sie bessere Bedingungen hat.
Die Kürzung für die unfreiwillige Frühpensionierung wird ebenfalls pro Monat festgelegt, in dem der Ruhestand erwartet wird, und nicht pro Quartal. Zwischen vier und zwei Jahren vor dem gesetzlichen Renteneintritt ändern sich die Koeffizienten eigentlich nicht. Aber sie werden ab zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter verändert: zum einen werden sie gesenkt, um sie denen des freiwilligen Ruhestands anzunähern. Zum anderen, in den sechs Monaten vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters werden sie deutlich gesenkt.
Arbeiten über das Rentenalter hinaus
Die Reform verbessert die Anreize für das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Zuvor wurde es mit einer Erhöhung der Leistung um 2% bis 4% in Abhängigkeit von den Beitragsjahren belohnt. Nun wird der Anreiz stets 4% für jedes volle Jahr betragen, um das sich der Ruhestand verzögert.
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