Bis zum 23. Juni können die Entwürfe bestätigt werden
Steuerzahler, die ihre Einkommenssteuererklärung „nach Aktenlage“ mit dem vom Finanzamt vorgefertigten Entwurf, dem sogenannten Borrador abgeben wollen, können dies seit dem 1. April tun.
Je früher die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto schneller ist auch mit der Rückzahlung zu rechnen.
Das Mindesteinkommen, ab welchem man verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, liegt bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 22.000 Euro.
Jeder Steuerpflichtige kann seine Steuerdaten anfordern, oder die erwähnte Steuerberechnung durch das Finanzamt, den Borrador, beantragen, wenn er die Vorraussetzungen erfüllt und nicht zur Abgabe einer Steuererkläung verpflichtet ist.
Weitere Information
Mehr Informationen sowie sämtliche relevanten Formulare finden Sie unter der Website des spanischen Finanzamts www.agenciatributaria.es
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